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Vom 4. bis 9. November fand in Leipzig der Gewerkschaftstag der IG Metall statt. Aus den Presseberichten war zu entnehmen, dass die Stimmung bezogen auf den Streik der Lokführer geteilt war. Der neue IGM Vorsitzende, „Kollege“ Berthold Huber, hat dann auch mit dafür gesorgt, dass es dabei blieb. So warnte er die Delegierten in seinem „Zukunftsreferat“ vor den „wirtschaftlichen Folgen“ einer Tarifpolitik für einzelne Berufsgruppen. Und aufgepasst: „Das bedeutet, dass die Wertschöpfungskette jederzeit unterbrochen werden kann – ich halte das für falsch“, erklärte Huber wörtlich. Die „Wertschöpfungskette unterbrechen“ heißt in Huberischem Sinne übersetzt: Streiken, und das hält er für falsch! Natürlich nur, wenn es einzelne Berufsgruppen, wie z.B. die kleine Gruppe der Lokführer, übertreiben. Damit kommt er Gesamtmetallpräsident Kannegiesser ein Stück weit entgegen.

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Geballte Staatsdiener-Macht: Hunderttausende französische Beamte legten gestern die Arbeit nieder, Paris November 2007
Der hat das „Blutstränge abbinden“ genannt und hält es auch für falsch, einzelnen Berufsgruppen ein Streikrecht einzuräumen. Deswegen will er es am liebsten abschaffen.
Bei der „Zukunftsmusik“ des „Kollegen“ Huber ist noch nicht einmal ein Stück Papier, keine Solidaritätsresolution für den Lokführer-Streik abgefallen. Nicht viel anders sieht dann auch die Verteidigung des Streikrechts a la Huber aus. Zwölf Einzelanträge (drei davon siehe unten) mit zumeist ausführlichen Forderungen nach politischem und Generalstreik sind durch unten stehende Formulierung in der Entschließung E 1 im wahrsten Sinne des Wortes erledigt worden. Dort heißt es: „Europa muss (...) seine Demokratielücke schließen – auch Europa muss mehr Demokratie wagen! Dazu kann auch eine Europäische Verfassung gehören, die dem Europäischen Sozialmodell verpflichtet ist, sowie die europaweite Sicherung und der Ausbau von Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechten. Dazu gehört auch die Verankerung eines umfassenden Streikrechts gemäß der EU-Sozialcharta Artikel 6.“

Nein, auf diese Gewerkschaftsführung kann niemand vertrauen. Jetzt machen die Europa für die Regelung des Streikrechts in der BRD verantwortlich. Europa hat das Streikrecht nach der ESC (Europäische Sozialcharta). Nur, die BRD gehört zu dem Teil, der die „Demokratielücke“ beim Streikrecht noch schließen muss. Aber dafür werden unsere Gewerkschaftsführer nie zum Streik aufrufen. Es sei denn, wir zwingen sie oder machen es ohne sie.

Hier drei der Anträge auf dem Gewerkschaftstag:

IG Metall Vorstand
21. ordentlicher Gewerkschaftstag
04. bis 11. November 2007
Gesellschaftspolitik und allgemeine Gewerkschaftspolitik
Beratungs-Nr. 4 :
Antragssteller: 1.045 Esslingen

Der 21. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:
Die Forderung nach einem „vollständigen und allseitigen gesetzlichen Streikrecht“ wird Bestandteil der Forderungen der IG Metall.
Nicht zuletzt bei der Auseinandersetzung um die „Rente mit 67“ der „Gesundheitsreform“, aber auch bei zahlreichen Kämpfen um den Erhalt von Arbeitsplätzen war den Gewerkschaften das Mittel des Streiks verwehrt. Das wurde bisher durch die Gewerkschaften zwar immer wieder öffentlich kritisiert, allerdings wurde dazu bisher keine positive Forderung erhoben und verfolgt. Das ist unserer Ansicht nach jedoch notwendig.
In Deutschland gibt es im Gegensatz zu anderen Ländern kein eindeutiges „Gesetz über Arbeitsverhältnisse“ oder ähnliches, in dem das Streik- oder Arbeitskampfrecht geregelt ist. Auch gibt es kein „Streikgesetzbuch“. Das Streikrecht wird vielmehr aus Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz abgeleitet.
Die darin verfasste so genannte „Koalitionsfreiheit“ beinhaltet auch das Recht der Koalitionen (Arbeitgeberverbände oder Gewerkschaften), ihre Ziele mit den Mitteln des Arbeitskampfes durchzusetzen. Dies hat das Bundesverfassungsgericht so schon immer entschieden. Aufgrund der weiteren Rechtssprechung und verschiedener Rechtsgrundsätze hat sich das deutsche Arbeitskampfrecht als reines Richterrecht weiterentwickelt.
Im Gegensatz zu anderen europäischen Ländern ist der sogenannte ,politische Streik’ in Deutschland jedoch nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts verboten. Somit sind Arbeitskämpfe gegen Gesetze oder politische Entscheidungen in Deutschland - im Gegensatz zu Frankreich – nicht möglich. So ist in der Europäischen Sozialcharta (Art.6 Ziff. 4) eine umfassende Streikgarantie festgelegt.
Bereits im Februar 1998 hat das Ministerkomitee des Europarechts festgestellt, dass die Beschränkung von Streiks auf tarifliche Ziele nicht mit der europäischen Sozialcharta zu vereinbaren ist. Deutschland wurde wegen dieser Beschränkung gerügt.
Die Forderung nach einem „vollständigen, allseitigen und gesetzlichen Streikrecht“ zielt darauf ab, das Streikrecht abschließend gesetzlich zu regeln und auch politische oder andere Streiks zu ermöglichen.
Beschluss Gewerkschaftstag: Erledigt durch E1

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Gegen Sarkozys Rentenreform – streikende Eisenbahner in Lille
IG Metall Vorstand
21. ordentlicher Gewerkschaftstag
04. bis 11. November 2007
Für ein einheitliches Arbeitskampfrecht in Europa
Beratungs-Nr. 4:
Antragssteller: 1.046 Aachen

Der 21. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:
Wir fordern Gewerkschaftstag und Vorstand auf, sich für ein umfassendes Streikrecht nach den Vorgaben der Europäischen Sozialcharta einschließlich des Politischen und des Generalstreiks einzusetzen, die Mitglieder über die Notwendigkeit zu informieren und für die Umsetzung zu mobilisieren. Der Vorstand wird aufgefordert, von der Bundesregierung die unverzügliche Umsetzung der Aufforderung des Europäischen Ministerkomitees von 1998 nach Änderung des Arbeitskampfrechts in der Bundesrepublik zu verlangen. Die bisher von Regierung und Kapital gegen die Mehrheit der Bevölkerung gerichtete Politik, sowie die Angriffe auf die sozialen und demokratischen Rechte der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen zeigen uns, dass unsere heutigen Mittel nicht ausreichen, die Angriffe abzuwehren. Nur durch Streik können die Angriffe von Politik und Kapital auf die sozialen und demokratischen Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen wirkungsvoll bekämpft werden. Außer in Deutschland ist der politische Streik in Europa nur noch in Großbritannien und in Dänemark verboten. Nach Meinung des Sachverständigenausschusses zur Einhaltung der Sozialcharta, verstößt das deutsche Arbeitskampfrecht, mit seiner Beschränkung auf tariflich regelbare Ziele, gegen die Europäische Sozialcharta. Ziffer 4 Artikel 6 der Sozialcharta bestätigt das Recht der abhängig Beschäftigten auf kollektive Maßnahmen sowie das Streikrecht bei Interessenkonflikten. Der für die Überwachung der Sozialcharta zuständige Ausschuss des Europarates leitet daher die Zulässigkeit von Sozialstreiks und Arbeitsniederlegungen ab, auch wenn sie nicht von den Gewerkschaften getragen werden. Die gegen Streik gerichteten Urteile des Bundesarbeitsgerichtes und anderer deutschen Gerichte verstoßen somit gegen die Bestimmungen der Europäischen Sozialcharta. Das Ministerkomitee des Europarates forderte daher im Jahre 1998 die Bundesregierung auf, die Ergebnisse des Expertenausschusses zu übernehmen. Dies ist bis zum heutigen Tag nicht geschehen.
Beschluss Gewerkschaftstag: Erledigt durch E1

[file-periodicals#36]IG Metall Vorstand
21. ordentlicher Gewerkschaftstag
04. bis 11. November 2007
Für ein uneingeschränktes Streikrecht gemäß der Europäischen Sozialcharta
Beratungs-Nr. 4 :
Antragssteller: 1.048 Osnabrück

Der 21. ordentliche Gewerkschaftstag möge beschließen:
Der 21. Gewerkschaftstag der IG Metall fordert ein uneingeschränktes Streikrecht nach den Maßgaben der Europäischen Sozialcharta (ESC). Deren Artikel 6, Ziffer 4 garantiert in allgemeiner Form „das Recht der Arbeitnehmer ... auf kollektive Maßnahmen einschließlich des Streikrechts im Falle von Interessenkonflikten...“.
Das Streikrecht ist ein unverzichtbares demokratisches Grundrecht. Nur die Möglichkeit der kollektiven Aktion bis hin zur Arbeitsniederlegung gibt den Arbeitnehmern eine gewerkschaftliche Gegenmacht zur wirtschaftlichen Übermacht der Kapitalbesitzer und Kapitalbesitzerinnen. Ohne Streikrecht verkommen Verhandlungen zum kollektiven Betteln. Dies gilt für sozialpolitische ebenso wie für tarifliche Konflikte. Konzerne und Unternehmerverbände nutzen ihre wirtschaftliche Macht zur politischen Einflussnahme. Die Auswirkungen staatlichen Sozialabbaus auf die Arbeits- und Lebensbedingungen der arbeitenden Menschen erfordern effektive Gegenwehr mit allen geeigneten gewerkschaftlichen Mitteln.
Das angebliche Verbot politischer Streiks als vorherrschende Rechtsauffassung in Deutschland offenbart ein vordemokratisches Rechtsverständnis und widerspricht der Europäischen Sozialcharta. Das Ministerkomitee des Europarates erteilte dementsprechend im Februar 1998 der Bundesrepublik die „Empfehlung“, ihr Arbeitskampfrecht zu ändern. Geschehen ist bis heute nichts.
Die IG Metall fordert alle demokratischen Parteien auf, das deutsche Arbeitskampfrecht im Sinne einer europäischen Harmonisierung weiterzuentwickeln und alle Einschränkungen dieses demokratischen Grundrechtes in Deutschland aufzuheben. Alle Gliederungen der IG Metall und des DGB sind aufgefordert, durch Informations- und Aufklärungsarbeit für dieses Ziel zu wirken.
Beschluss Gewerkschaftstag: Erledigt durch E1


Arbeitsgruppe „Stellung des Arbeiters in der Gesellschaft heute“


 
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