DE
       
 
0
unofficial world wide web avantgarde
Diesen Artikel auf Weibo™ posten teilen
Artikel:   versendendruckenkommentieren (2)

Die Publizistin Jutta Ditfurth befindet sich mit Jürgen Elsässer, seit Jahren als Querfrontsubjekt Gegenstand unserer Berichterstattung, in einem Rechtsstreit: Elsässer hat Ditfurth verklagt, weil sie ihn in einer Fernsehsendung als "glühenden Antisemiten" bezeichnet hatte. Nun droht für Jutta Ditfurth die gerichtliche Niederlage, wie sie selbst am 13.10.2014 auf ihrer Webseite mitteilt - durch eine abenteuerliche angedeutete Begründung des Gerichts, die, so sie Bestand haben sollte, enorme Tragweite für jegliche antifaschistische Arbeit hätte. www.secarts.org unterstützt Jutta Ditfurth und schließt sich ihrem Spendenaufruf, der im folgenden mit einer Prozessschilderung der Beklagten wiedergegeben wird, an.

www.secarts.org Redaktion.



Jetzt spenden!

Spenden zur Unterstützung von Jutta Ditfurth sind über unseren Verein Schach und Wissenschaft e.V. oder auch direkt an Jutta Ditfurth (Kontoverbindung siehe unten) möglich. Bei uns eingegangene Spenden (Verwendungszweck: "Ditfurth") werden auf das unten erwähnte Konto weitergeleitet.

Schach und Wissenschaft e.V.
Kontonummer: 143 495
BLZ: 260 500 01
Sparkasse Göttingen
Verwendungszweck: Ditfurth


IBAN: DE35 2605 0001 0000 1434 95
BIC: NOLADE21GOE



Münchner Richterin befreit Deutschland durch absurde Antisemitismus-Definition von der Mehrheit seiner Antisemiten«.

Bericht vom Prozess Elsässer gegen Ditfurth am 8. Oktober 2014 vor dem Landgericht München:
[...] Der Prozesstag in München war ein Kulturschock. Noch immer kann ich nicht fassen, wie eine Richterin in Deutschland im Jahr 2014 Antisemitismus definiert:

»Ein glühender Antisemit in Deutschland ist jemand, der mit Überzeugung sich antisemitisch äußert, mit einer Überzeugung, die das III. Reich nicht verurteilt und ist nicht losgelöst von 1933-45 zu betrachten vor dem Hintergrund der Geschichte.«

Die Aussage der Richterin bedeutet: Es ist untersagt, Menschen Antisemiten zu nennen, die andere Menschen antisemitisch beleidigen, mit Hass verfolgen, demütigen und diskriminieren, man darf sie nicht als das bezeichnen was sie sind: Antisemiten. Die Bezeichnung Antisemit sei – so die Richterin – nur dann erlaubt, wenn der Judenhasser sich auch noch positiv auf 1933-45, also auf den NS-Faschismus und auf Auschwitz bezieht. Jemanden Antisemiten zu nennen sei ein »Totschlagargument« und die (angebliche) Gefahr für die Existenz des Klägers rechtfertige eine Begrenzung meiner Meinungsfreiheit.

Es hat in der richterlichen Logik vor 1933 keinen Antisemitismus in Deutschland gegeben, keine Hetze, die zu Pogromen führte, keinen Antisemitismusstreit, keine völkische Bewegung usw. Auch nach 1945 sind – folgt man dieser Richterin –, z.B. die Propagandisten der »Protokolle der Weisen von Zion« oder die neuen Anhänger des Mythos' einer angeblichen »jüdischen Weltverschwörung« (etwa in der »neuen Friedensbewegung«) nicht als Antisemiten zu bezeichnen. Die ganze Flut von offenem, sekundärem, strukturellem, verdeckten, codierten und sonstigem Antisemitismus wäre dann zulässig. Man nimmt die Täter vor den Opfern in Schutz und vor den Kritikern.

Vor Gericht durfte ich nur kurz Stellung nehmen. Ich verwies auf einige der vielen Belege, die mein Anwalt und ich vorgelegt hatten und sagte zusammenfassend:

»Es ist die Freiheit meiner Meinung, jemanden einen Antisemiten nennen zu dürfen, der massenhaft verdeckt Antisemitisches sagt und schreibt; der gemeinsam mit anderen antisemitischen Rednern auf Kundgebungen spricht und sich bei Kritik an deren Antisemitismus explizit mit ihnen solidarisiert; einen, der die Regierung Israels nicht sachlich kritisiert sondern Israel antisemitisch schmäht; einen, der sich von Antisemiten und Shoa-Leugnern zu Veranstaltungen einladen lässt; einen, der Antisemiten für seine Zeitschrift interviewt und für seinen Verlag Bücher schreiben lässt. Warum sollte man den in Deutschland nicht das nennen dürfen, was er ist: einen glühenden Antisemiten?«

Die Antisemitismus-Definition des Gerichts ignoriert u.a. die Erkenntnisse der Bundestags-Studie zum Antisemitismus von 20111 und neueste wissenschaftlichen Studien etwa über judenfeindliche Sprache2.

Zu den Besonderheiten dieses Prozesses gehört auch, dass Elsässers Anwalt Michael Hubertus von Sprenger behauptete, dass er sich ja niemals neben einen glühenden Antisemiten setzen würde. Aber er hat schon den berüchtigten Holocaust-Leugner David Irving verteidigt. Und dann sass am ersten Prozesstag auch noch einer der abscheulichsten Nazis der alten Bundesrepublik, der Chef der 1980 verbotenen Wehrsportgruppe Hoffmann (WSG), als Zuschauer in der ersten Reihe und er war nicht allein.

Die Richterin hat angedeutet, dass ich den Prozess in der Ersten Instanz verlieren werde. Das Urteil fällt am 19.11.2014. -- Natürlich mache ich danach weiter! Ich bin mir meiner politischen Verantwortung bewusst. Aber mein »persönliches« Problem ist: Ich habe kein Geld und brauche dringend Ihre/Eure Unterstützung, damit ich die bisherigen Kosten bezahlen und in die nächste Instanz gehen kann. Bisher (Einstweiliges Verfügungsverfahren und I. Instanz) sind etwa 25.000 Euro angefallen.

Ich brauche Hilfe und bitte so dringend wie herzlich um Spenden:

Kontoinhaberin: Jutta Ditfurth
Verwendungszweck: »Elsaesser-Prozess«
Konto: 1200881450
Frankfurter Sparkasse 1822
BLZ: 50050201
IBAN: DE61500502011200881450
BIC: HELADEF1822


Herzlichen Dank
Jutta Ditfurth, Frankfurt/Main, 11.10.2014

Anmerkungen:
1 Bundestagsbericht: Bericht des unabhängigen Expertenkreises Antisemitismus: Antisemitismus in Deutschland – Erscheinungsformen, Bedingungen, Präventionsansätze. Berlin 2011, Bundestagsdrucksache 17/7700; http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/077/1707700.pdf ; aufgerufen am 11.10.2014)
2 Beispielsweise: Monika Schwarz-Friesel / Jehuda Reinharz: Die Sprache der Judenfeindschaft im 21. Jahrhundert, Reihe: Europaisch-jüdische Studien – Beiträge 7, Hrsg. v. Moses Mendelssohn Zentrum in Kooperation mit dem Zentrum Jüdische Studien Berlin-Brandenburg, Berlin: de Gruyter 2012



 


 
Kommentare anzeigen: absteigend   aufsteigend
  Kommentar zum Artikel von retmarut:
Samstag, 13.12.2014 - 17:26

Hier noch der Link zu einem Kommentar von Dietmar Koschmieder in der jW vom 12.12.2014: "Bis zum Endsieg. Wie sich der rechte Frontmann Jürgen Elsässer links von den Kameraden Lars Mährholz und Ken Jebsen positioniert"

https://www.jungewelt.de/aktion/bis-zum-endsieg

Und noch ein Hinweis auf eine Soli-Veranstaltung in dieser Angelegenheit in München im Februar 2015:

Fr. 27.2.2015, 20:30 Uhr, MÜNCHEN, Solidaritätsveranstaltung Podium & Party in Sachen Antisemitismus-Prozess. PODIUM: Thomas Ebermann (Hamburg) & Jutta Ditfurth (Frankfurt/M), Vorträge & Diskussion.
Ab 23:00 Uhr PARTY mit Live-Band.
Ort: Kafe Marat, Thalkirchnerstraße 102, 80337 München.



   Kommentar zum Artikel von secarts.org Redaktion:
Mittwoch, 10.12.2014 - 20:36

Jutta Ditfurth hat gegen Elsässer in erster Instanz verloren. Einen Wortlaut der Urteilsbegründung kennen wir bislang nicht. Jutta Ditfurths neue Erklärung zum Prozessausgang haben wir hier veröffentlicht. Wir unterstützen Jutta Ditfurth darin, gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen und bitten um Spenden (siehe Link).

secarts.org Redaktion