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•NEUES THEMA12.06.2024, 00:54 Uhr
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• Zum Tod von Friedrich Wolff
nd gestern:
Nachruf auf Friedrich Wolff: Still und kundig
Zum Tod des Staranwalts Friedrich Wolff
Frank Schumann 11.06.2024, 16:52 Uhr
Zu seinem 101.â Geburtstag war die Schar der Gratulanten, anders als im Jahr zuvor, sehr ĂŒberschaubar. Von Nachbarn und Verwandten abgesehen, waren es eigentlich nur zwei. Gregor Gysi, von der Insel Usedom aus dem Urlaub kommend, brachte einige Tafeln Schokolade, und der Verleger Gedrucktes. Denn auch wenn Fritz Wolff selbst kaum noch lesen konnte, so trug seine Frau Iris dem unverĂ€ndert politisch Hellwachen stets die Texte vor, von denen sie ĂŒberzeugt war, dass sie ihn interessierten. Und anschlieĂend berichtete sie ĂŒber seine lebhaften Reaktionen.
Wolff litt nach meinem Eindruck mehr an der Welt als an den eigenen Malesten, die sich mit den Jahren eingestellt hatten. Besonders der Niedergang der Linken machte ihm zu schaffen. Er war nach Kriegsende der KPD beigetreten, mit ihr in die SED gekommen, dieser dann in die PDS gefolgt, eine Zeit lang gehörte er auch dem Ăltestenrat der Linken an. Mit seinem jĂŒdischen Humor hĂ€tte er vermutlich das Wahldesaster am Sonntag, so er es denn noch gekonnt hĂ€tte, mit der Bemerkung kommentiert: Das gab mir den Rest.
Fritz Wolff beherrschte die Kunst der Selbstironie, was unschwer auch in seinen BĂŒchern nachgelesen werden kann. Vor seinem 100. hatte er sich mit Egon Krenz zusammengesetzt, und schon der Titel des GesprĂ€chsbandes offenbarte seine Haltung: »Komm mir nicht mit Rechtsstaat«. Mit spĂŒrbarer VerĂ€rgerung kommentierte er das mitunter Ăbergriffige nicht nur der Justiz. Und besonders gern zitierte er die Bemerkung des seinerzeitigen Bundeskanzlers Helmut Schmidt, der geklagt hatte, nicht in einem Rechts-, sondern in einem Gerichtsstaat zu leben. Und in einem »Rechtswegestaat«, hatte Wolff ergĂ€nzt.
Das bundesdeutsche Justizsystem kenne die Gerichtsbarkeit fĂŒr Straf- und Zivilsachen, ferner Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichte, ein Labyrinth von Rechtswegen. »In der DDR gab es einen einfachen und ĂŒberschaubaren Gerichtsaufbau â Kreisgericht, Bezirksgericht und das Oberste Gericht. Sie waren fĂŒr alles zustĂ€ndig â fĂŒr Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen wie auch fĂŒr Strafsachen«, meinte er. Nach der Wende habe er oft von Mandanten zu hören bekommen, das sei jetzt alles viel bĂŒrokratischer als in der DDR. Das juristische Dickicht sei kaum zu durchschauen und zu verstehen, einfach unheimlich.
Friedrich Wolff hatte viele Mandanten, prominente und weniger bekannte. Freiwillig oder als Pflichtverteidiger. Auch Nazis gehörten dazu. Er hatte mitunter MĂŒhe, Kritikern zu erklĂ€ren, dass er nicht die Tat verteidige, sondern dafĂŒr sorge, dass dem Angeklagten nicht Unrecht widerfahre, so sehr er sich auch schuldig gemacht habe. Wie könne er einen Massenmörder wie den Bundesvertriebenenminister Theodor OberlĂ€nder verteidigen, der in der Ukraine Tausende Juden umgebracht und Partisanen gejagt habe? Oder Hans Globke, den SchreibtischtĂ€ter aus dem Reichsinnenministerium der Nazis, der die NĂŒrnberger Rassegesetze mitverfasst und kommentiert hatte? Wolff erlĂ€uterte geduldig, was seiner Ăberzeugung entsprach.
Nach fast sechs Jahrzehnten hatte er sich aus dem TagesgeschĂ€ft und ins Privatleben nach Wandlitz zurĂŒckgezogen, auch wenn sein Name an der Kanzlei in der vormaligen Wilhelm-Pieck-, nunmehr TorstraĂe noch lange Zeit hing. In der SozietĂ€t war eine seiner drei Töchter tĂ€tig. Er sei ein Leben lang von Fristen und Terminen gejagt worden, offenbarte er nach der Jahrtausendwende. »So etwas hat man irgendwann satt. Die Richter wissen ohnedies immer alles besser.«
Nur wer Wolff nicht kannte, wertete das als Resignation, gar als Kapitulation. Was es nicht war. Bis zuletzt war er kĂ€mpferisch, insofern irrte die »Berliner Zeitung« nicht, wenn sie Wolff in ihrem Nachruf als »Jahrhundertanwalt« bezeichnete. Und das war durchaus doppeldeutig gemeint. Der Rechtsanwalt und bekennende Kommunist Friedrich Wolff steht in einer Reihe der bedeutendsten deutschen Juristen. Und er ragte nicht dadurch aus der Masse heraus, weil er sich auĂerhalb der Gerichte in die Medien schrie, wie es heutzutage ĂŒblich ist, sondern still und kundig seine Arbeit machte.
Am 30.â Juli wĂ€re er 102â Jahre alt geworden. Er hatte sich darauf gefreut. Es hat nicht sollen sein. Am Montag ist Friedrich Wolff verstorben.
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Nachruf auf Friedrich Wolff: Still und kundig
Zum Tod des Staranwalts Friedrich Wolff
Frank Schumann 11.06.2024, 16:52 Uhr
Zu seinem 101.â Geburtstag war die Schar der Gratulanten, anders als im Jahr zuvor, sehr ĂŒberschaubar. Von Nachbarn und Verwandten abgesehen, waren es eigentlich nur zwei. Gregor Gysi, von der Insel Usedom aus dem Urlaub kommend, brachte einige Tafeln Schokolade, und der Verleger Gedrucktes. Denn auch wenn Fritz Wolff selbst kaum noch lesen konnte, so trug seine Frau Iris dem unverĂ€ndert politisch Hellwachen stets die Texte vor, von denen sie ĂŒberzeugt war, dass sie ihn interessierten. Und anschlieĂend berichtete sie ĂŒber seine lebhaften Reaktionen.
Wolff litt nach meinem Eindruck mehr an der Welt als an den eigenen Malesten, die sich mit den Jahren eingestellt hatten. Besonders der Niedergang der Linken machte ihm zu schaffen. Er war nach Kriegsende der KPD beigetreten, mit ihr in die SED gekommen, dieser dann in die PDS gefolgt, eine Zeit lang gehörte er auch dem Ăltestenrat der Linken an. Mit seinem jĂŒdischen Humor hĂ€tte er vermutlich das Wahldesaster am Sonntag, so er es denn noch gekonnt hĂ€tte, mit der Bemerkung kommentiert: Das gab mir den Rest.
Fritz Wolff beherrschte die Kunst der Selbstironie, was unschwer auch in seinen BĂŒchern nachgelesen werden kann. Vor seinem 100. hatte er sich mit Egon Krenz zusammengesetzt, und schon der Titel des GesprĂ€chsbandes offenbarte seine Haltung: »Komm mir nicht mit Rechtsstaat«. Mit spĂŒrbarer VerĂ€rgerung kommentierte er das mitunter Ăbergriffige nicht nur der Justiz. Und besonders gern zitierte er die Bemerkung des seinerzeitigen Bundeskanzlers Helmut Schmidt, der geklagt hatte, nicht in einem Rechts-, sondern in einem Gerichtsstaat zu leben. Und in einem »Rechtswegestaat«, hatte Wolff ergĂ€nzt.
Das bundesdeutsche Justizsystem kenne die Gerichtsbarkeit fĂŒr Straf- und Zivilsachen, ferner Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsgerichte, ein Labyrinth von Rechtswegen. »In der DDR gab es einen einfachen und ĂŒberschaubaren Gerichtsaufbau â Kreisgericht, Bezirksgericht und das Oberste Gericht. Sie waren fĂŒr alles zustĂ€ndig â fĂŒr Zivil-, Familien- und Arbeitsrechtssachen wie auch fĂŒr Strafsachen«, meinte er. Nach der Wende habe er oft von Mandanten zu hören bekommen, das sei jetzt alles viel bĂŒrokratischer als in der DDR. Das juristische Dickicht sei kaum zu durchschauen und zu verstehen, einfach unheimlich.
Friedrich Wolff hatte viele Mandanten, prominente und weniger bekannte. Freiwillig oder als Pflichtverteidiger. Auch Nazis gehörten dazu. Er hatte mitunter MĂŒhe, Kritikern zu erklĂ€ren, dass er nicht die Tat verteidige, sondern dafĂŒr sorge, dass dem Angeklagten nicht Unrecht widerfahre, so sehr er sich auch schuldig gemacht habe. Wie könne er einen Massenmörder wie den Bundesvertriebenenminister Theodor OberlĂ€nder verteidigen, der in der Ukraine Tausende Juden umgebracht und Partisanen gejagt habe? Oder Hans Globke, den SchreibtischtĂ€ter aus dem Reichsinnenministerium der Nazis, der die NĂŒrnberger Rassegesetze mitverfasst und kommentiert hatte? Wolff erlĂ€uterte geduldig, was seiner Ăberzeugung entsprach.
Nach fast sechs Jahrzehnten hatte er sich aus dem TagesgeschĂ€ft und ins Privatleben nach Wandlitz zurĂŒckgezogen, auch wenn sein Name an der Kanzlei in der vormaligen Wilhelm-Pieck-, nunmehr TorstraĂe noch lange Zeit hing. In der SozietĂ€t war eine seiner drei Töchter tĂ€tig. Er sei ein Leben lang von Fristen und Terminen gejagt worden, offenbarte er nach der Jahrtausendwende. »So etwas hat man irgendwann satt. Die Richter wissen ohnedies immer alles besser.«
Nur wer Wolff nicht kannte, wertete das als Resignation, gar als Kapitulation. Was es nicht war. Bis zuletzt war er kĂ€mpferisch, insofern irrte die »Berliner Zeitung« nicht, wenn sie Wolff in ihrem Nachruf als »Jahrhundertanwalt« bezeichnete. Und das war durchaus doppeldeutig gemeint. Der Rechtsanwalt und bekennende Kommunist Friedrich Wolff steht in einer Reihe der bedeutendsten deutschen Juristen. Und er ragte nicht dadurch aus der Masse heraus, weil er sich auĂerhalb der Gerichte in die Medien schrie, wie es heutzutage ĂŒblich ist, sondern still und kundig seine Arbeit machte.
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