Dossier: Die Grundrechtehttps://secarts.org/index.php?site=home&dossier=107832022-02-20T15:00:15+00:00redaktion@secarts.org (secarts.org Redaktion)Artikel 20 (4): Das Recht auf Widerstandhttps://secarts.org/index.php?site=home&id=112432022-02-20T15:07:34+00:00Serie Besichtigung der Grundrechte, Teil 5: Der vierte Absatz des Artikel 20 stand nicht von Anfang an im Grundgesetz. Dennoch war das Widerstandsrecht bereits Mitte der 50er Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts Gegenstand folgenschwerer überlegungen des Bundesverfassungsgerichts. Die Richter mArtikel 38 (2): Das Wahlrechthttps://secarts.org/index.php?site=home&id=110822021-09-19T14:00:00+00:00Serie Besichtigung der Grundrechte, Teil 4: Im Artikel 38 Abs. 2 des Grundgesetzes geht es um das Wahlrecht zum Bundestag. Das ist hauptsächlich unser Thema. Auf das Wahlrecht zu Landtagen, Kreisen und Gemeinden /Artikel 28 Abs. 1) werden wir nur am Rande eingehen.
Das Wahlrecht ist zwar eBesichtigung der Grundrechtehttps://secarts.org/index.php?site=home&id=105742020-12-31T17:00:01+00:00Vorwort zur Artikelserie aus der Kommunistischen Arbeiterzeitung: »Wir für das Grundgesetz« - unter dieser Parole sammelten sich Faschistenpack und allerlei Bürger, die bedenkenlos Faschistenpack an ihrer Seite tolerieren, im August in Berlin, und sie demonstrieren in verschiedenen StädteArtikel 14: Das Eigentumhttps://secarts.org/index.php?site=home&id=106502021-02-07T12:00:01+00:00Serie Besichtigung der Grundrechte, Teil 1: <b>"Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt." </b><br><br>Wenn unter uns - Linken, Antifaschisten, Kommunisten - über Grundrechte geredet wird, dann heißt es oft "unseArtikel 2: Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit...https://secarts.org/index.php?site=home&id=107842021-02-28T21:00:00+00:00Serie Besichtigung der Grundrechte, Teil 2: <b>Artikel 2: Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf Leben und körperliche Unversehrtheit, Freiheit der Person.
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt u