DE
       
 
0
unofficial world wide web avantgarde
Diesen Artikel auf Facebook™ posten teilen
Artikel:   versendendruckenkommentieren
Von secarts

Der NSU vor Gericht - Beate Zschäpe und vier mutmaßliche Komplizen werden angeklagt – viele andere nicht. Was kann die juristische Aufarbeitung der neonazistischen Attentate klären?

Seit Anfang Mai wird gegen Beate Zschäpe, einziges überlebendes mutmaßliches Mitglied des „Nationalsozialistischen Untergrundes“ (NSU), und vier der Hilfeleistung beschuldigten Personen vor dem Oberlandesgericht München verhandelt. Zehn Menschen sollen die Rechtsterroristen kaltblütig und hinterhältig ermordet haben. Mehrere Bombenanschläge werden ihnen zugerechnet, über ein Dutzend Bankraube. 13 Jahre lang konnten sich die – zunächst polizeilich gesuchten – drei Jenaer Neonazis frei in Deutschland bewegen. So frei, daß sie auch nach neun tödlichen Anschlägen auf Migranten und einem Polizistenmord in fünf verschiedenen Bundesländern nicht gefasst werden konnten. Erst ein angeblicher Doppelselbstmord im November 2011 konnte die schwerbewaffneten Killer stoppen. Dies zumindest behauptet die Anklageschrift der Bundesanwaltschaft, die wiederum das Drehbuch zum Prozeß vor dem OLG München darstellt.

Passend zu dieser Lesart – verschworene Täter, die sich zwar diverser Helfer bedienten, deren Gruppe aber im Kern nur aus drei voll eingeweihten Personen bestand – erklärte das Bundeskriminalamt vor einigen Monaten den NSU für „aufgelöst“. Zwei Mitglieder tot, nur eine Überlebende; und eine Person macht eben keine Gruppe. Der juristische Kniff, Beate Zschäpe wegen zehn Morden, an denen sie vermutlich nicht persönlich teilgenommen hat (zumindest verfügt die Bundesanwaltschaft dafür über keinerlei Beweise), anklagen zu können, liegt in der Annahme, der NSU sei eine terroristische Vereinigung (§129a, StGB) gewesen. In einem solchen Falle ist kein individueller Tatnachweis gegen die Mitglieder nötig, es genügt die gemeinsame Zielsetzung. Vor Gericht würde es also reichen, Beate Zschäpe nachzuweisen, die Taten gebilligt und logistisch unterstützt zu haben, um sie zu verurteilen.

Doch neben Zschäpe sitzen vier weitere Personen auf der Anklagebank: Der ehemalige NPD-Funktionär Ralf Wohlleben, der Neonazi Andrè Eminger, der einstige Helfer Holger Gerlach und der – wegen seiner damaligen Jugend vermutlich nicht unter Erwachsenenstrafrecht fallende – Carsten S., der bislang als einziger Angeklagter aussagewillig war. Sie alle sollen dem NSU geholfen haben, mit falschen Papieren, Waffen, Geld. Eine gemeinsame Verteidigungsstrategie der Angeklagten zeichnet sich bislang nicht ab: Beate Zschäpes Verteidigertrio besteht aus Fachanwälten, die bislang nicht wegen Verteidigung von Neonazis auffällig wurden. Die Anwälte haben ihrer Mandantin geraten, von ihrem Schweigerecht Gebrauch zu machen. Auch Wohlleben und Eminger, die sich beide nicht aus ihrer politischen Szene verabschiedet haben, schweigen. Ralf Wohlleben wird von Nicole Schneiders, mit der er bereits gemeinsam im NPD-Kreisvorstand in Jena tätig war, und Olaf Klemke, einem Anwalt, der schon häufiger Neonazis vertrat, verteidigt. Gerlach gab eine Erklärung ab, in der er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe einräumte. Nur Carsten S., der bereits vor zehn Jahren aus der rechten Szene ausgestiegen sein will, äußerte sich umfänglich und belastete sich selbst dabei über den Gegenstand der Anklage hinaus. Wohlleben, der dem NSU die erste Waffe besorgt haben soll, könnte tiefer involviert sein als die Anklageschrift annimmt – nach Aussagen von S. sei er in alle Entscheidungen eingeweiht gewesen und hätte ihn als Mittelsmann zu den im Untergrund lebenden NSU-Mitgliedern instruiert.

Bis in den Januar 2014 sind Sitzungstage vor dem OLG München angesetzt; etliche der Nebenklageanwälte, die die Angehörigen der NSU-Opfer wie auch Überlebende der Bombenattentate, die der NSU in Köln verübt haben soll, vertreten, gehen von einer mindestens zweijährigen Verfahrensdauer aus. Dieser „Jahrhundertprozeߓ könnte sich in die Länge ziehen. Der Schrecken der Taten, die Ideologie des Rassismus und Neofaschismus, das gnadenlose Herrenmenschentum, das hinter den Morden steht – all das ändert nichts daran, das die bürgerliche Unschuldsvermutung bis zu einer Verurteilung auch hier zu greifen hat. Nicht wir sind es, die diese Gesetze erfunden haben, doch wir müssen ihre Erfinder gelegentlich an das kleine Einmaleins der bürgerlichen Rechtsprechung erinnern. Gegen die strukturellen Bedingungen, die es drei damals jugendlichen Neonazis aus Jena ermöglicht haben könnten, zur effektivsten Killertruppe der BRD zu werden und die creme de la creme der deutschen Ermittler jahrelang zu narren, wird vor dem OLG München sowieso nicht prozessiert. Wäre dem anders, gäbe es keinen Verfassungsschutz mehr, denn der deutsche Inlandsgeheimdienst ist der eigentliche Geburtshelfer des NSU. Ohne seine Protektion, ohne die Gelder, die von „Vertrauensleuten“ weitergereicht wurden, wäre der NSU kaum so reibungslos abgetaucht.

Gegen sich selbst aber wird der deutsche Staat allerdings kaum Anklage erheben. Doch die schier unglaubliche Geschichte des NSU hat viele Menschen in diesem Land sensibilisiert, die eine Verzahnung zwischen Rechtsterrorismus und staatlichen Ämtern bislang nicht für möglich gehalten hätten. Genau hier gilt es, antifaschistisch tätig zu werden. Und einen Prozeß, der kaum einen Bruchteil der Beteiligten auf der Anklageschrift führt, nicht überzubewerten – eine Erklärung, warum dies alles möglich war, ist von hier schließlich nicht zu erwarten.

Erschienen in der UZ - Unsere Zeit, Zeitung der DKP - vom 28. Juni 2013.

 
Creative Commons CC BY-NC-ND 4.0
Inhalt (Text, keine Bilder und Medien) als Creative Commons lizensiert (Namensnennung [Link] - Nicht kommerziell - Keine Bearbeitungen), Verbreitung erwünscht. Weitere Infos.