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•NEUES THEMA08.12.2006, 14:49 Uhr
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Herbert Schedlbauer | ||
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• Prozess gegen Kriegsgegner in Köln
[06480602.jpg]Wegen des Protestes gegen den Großen Zapfenstreich bei der 50-Jahr-Feier der Bundeswehr vor einem Jahr mussten sich am 23. November vor dem Kölner Amtsgericht vier Friedensaktivisten verantworten. Angeklagt wurden sie wegen Volksverhetzung, Beleidigung und Verunglimpfung der Nationalhymne. Staatsanwaltschaft und Bundeswehr konnten sich jedoch nicht in allen Punkten durchsetzen.
Hintergrund der Anklage war die Enthüllung eines Transparentes mit der Aufschrift "Wir geloben zu morden, zu rauben, zu vergewaltigen" beim Gelöbnis der Rekruten auf dem Roncalliplatz von einer Außenbrüstung des Kölner Domes am 21. September 2005. Am Abend des gleichen Tages, während des Zapfenstreiches, gab es für die Militaristen eine weitere Überraschung. Vom Balkon des Domhotels wurde ein Transparent mit dem Text "Soldaten sind Mörder. K.T." herabgelassen.
Auf Strafantrag der Bundeswehr erwies sich die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren als deren zuverlässiger Partner. Dies ging so weit, dass während des Prozesses eine angebliche Praktikantin als Prozessbeobachterin der Bundeswehr auf der Anklagebank entlarvt wurde. Die Anklage war gespickt durch Plattitüden und Arroganz. So verteidige die Bundeswehr bei ihren Auslandseinsätzen die Freiheit und in Afghanistan die Frauenrechte. Die Verteidigung könne vortragen, was sie wolle, man höre sowieso nicht zu.
Die zwei Kriegsgegner, die auf der Außenempore des Domes festgenommen wurden, konnten nur wegen Beleidigung der dort vereidigten Rekruten und Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von je 60 Tagessätzen verurteilt werden. Das Verfahren gegen die beiden Aktivistinnen im Domhotel wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Die Anklage wegen Volksverhetzung sowie der Verunglimpfung der Nationalhymne durch Pressluftfanfaren musste zurückgezogen werden.
Die Friedensaktivisten wiesen während des Prozesses darauf hin, dass die Bundeswehr für die Politik außerhalb des Grundgesetzes die Einschwörung der Bevölkerung auf einen permanenten globalen Kriegszustand benötige. Deshalb würden wieder öffentliche Gelöbnisse und Zapfenstreiche veranstaltet. Die Akzeptanz der Bevölkerung werde so für immer mehr Kriegseinsätze und den Einsatz innerhalb der Bundesrepublik vorbereitet. Unter solchen Voraussetzungen könnte dann die Führung der Bundeswehr leichter ihre Ziele verwirklichen.
Der Prozess fand unter einem massiven Polizeiaufgebot statt. Etwa 100 Zuschauer wurden verschärften Kontrollen ausgesetzt. Sie erreichten den Verhandlungsort erst nach Durchschreiten eines weiteren Gerichtssaals und dem dazugehörigen Richterzimmer. Während der gesamten Verhandlung mussten sie hinter einer Plexiglaswand sitzen. "So etwas habe ich noch nicht erlebt. Was hier abläuft ist unglaublich und verschärft die Situation bei diesem Verfahren erheblich", so der Anwalt der Antimilitaristen.
Dieser Artikel wurde mit freundlicher Genehmigung aus der UZ - unsere zeit Link ...jetzt anmelden!' target='blank, Zeitung der DKP, vom 1. Dezember 2006, übernommen.
Hintergrund der Anklage war die Enthüllung eines Transparentes mit der Aufschrift "Wir geloben zu morden, zu rauben, zu vergewaltigen" beim Gelöbnis der Rekruten auf dem Roncalliplatz von einer Außenbrüstung des Kölner Domes am 21. September 2005. Am Abend des gleichen Tages, während des Zapfenstreiches, gab es für die Militaristen eine weitere Überraschung. Vom Balkon des Domhotels wurde ein Transparent mit dem Text "Soldaten sind Mörder. K.T." herabgelassen.
Auf Strafantrag der Bundeswehr erwies sich die Staatsanwaltschaft in dem Verfahren als deren zuverlässiger Partner. Dies ging so weit, dass während des Prozesses eine angebliche Praktikantin als Prozessbeobachterin der Bundeswehr auf der Anklagebank entlarvt wurde. Die Anklage war gespickt durch Plattitüden und Arroganz. So verteidige die Bundeswehr bei ihren Auslandseinsätzen die Freiheit und in Afghanistan die Frauenrechte. Die Verteidigung könne vortragen, was sie wolle, man höre sowieso nicht zu.
Die zwei Kriegsgegner, die auf der Außenempore des Domes festgenommen wurden, konnten nur wegen Beleidigung der dort vereidigten Rekruten und Hausfriedensbruch zu einer Geldstrafe von je 60 Tagessätzen verurteilt werden. Das Verfahren gegen die beiden Aktivistinnen im Domhotel wurde auf Kosten der Staatskasse eingestellt. Die Anklage wegen Volksverhetzung sowie der Verunglimpfung der Nationalhymne durch Pressluftfanfaren musste zurückgezogen werden.
Die Friedensaktivisten wiesen während des Prozesses darauf hin, dass die Bundeswehr für die Politik außerhalb des Grundgesetzes die Einschwörung der Bevölkerung auf einen permanenten globalen Kriegszustand benötige. Deshalb würden wieder öffentliche Gelöbnisse und Zapfenstreiche veranstaltet. Die Akzeptanz der Bevölkerung werde so für immer mehr Kriegseinsätze und den Einsatz innerhalb der Bundesrepublik vorbereitet. Unter solchen Voraussetzungen könnte dann die Führung der Bundeswehr leichter ihre Ziele verwirklichen.
Der Prozess fand unter einem massiven Polizeiaufgebot statt. Etwa 100 Zuschauer wurden verschärften Kontrollen ausgesetzt. Sie erreichten den Verhandlungsort erst nach Durchschreiten eines weiteren Gerichtssaals und dem dazugehörigen Richterzimmer. Während der gesamten Verhandlung mussten sie hinter einer Plexiglaswand sitzen. "So etwas habe ich noch nicht erlebt. Was hier abläuft ist unglaublich und verschärft die Situation bei diesem Verfahren erheblich", so der Anwalt der Antimilitaristen.
Dieser Artikel wurde mit freundlicher Genehmigung aus der UZ - unsere zeit Link ...jetzt anmelden!' target='blank, Zeitung der DKP, vom 1. Dezember 2006, übernommen.
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