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•NEUES THEMA03.10.2006, 17:04 Uhr
Kollektiv | |
secarts.org Redaktion | |
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"Das größte Kriegsverbrechen der Wehrmacht bleibt weiter ungesühnt. Dies bestätigt die Staatsanwaltschaft München. In dem jetzt veröffentlichten Einstellungsbeschluss zu einem Verfahren wegen des deutschen Massakers auf Kephallonia (Griechenland) heißt es, die Erschießung wehrloser Gefangener stehe "nach sittlicher Wertung nicht notwendig auf tiefster Stufe". Vielmehr können die Täter, die entwaffnete italienische Kriegsgefangene umbrachten, "menschliche Schwäche" in Anspruch nehmen und sind des Mordes unverdächtig. Da das Massaker damit verjährt ist, dürfen sich die Deutschen völliger Straffreiheit erfreuen und erhalten Staatspensionen. Die Nutznießer des Einstellungsbescheids werden in Italien der Teilnahme an hinterhältigen und besonders grausamen Morden beschuldigt. Dem deutschen Massaker fielen mehr als 3.000 Menschen zum Opfer. german-foreign-policy.com publiziert Auszüge des Münchner Freibriefes, der in Italien mit Empörung aufgenommen wird. Die Einstellung hat aktuelle Bedeutung. Auch völkerrechtswidrige Kriegshandlungen in den gegenwärtig von deutschem Militär besetzten Staaten lassen sich nach dem Münchner Muster straffrei stellen.
In dem Einstellungsbeschluss der Staatsanwaltschaft München (Geschäftsnummer 115 Js 11161/06) wird die Erschießung des italienischen Generals Gandin und seiner Offiziere zwar als verwerflich eingestuft, aber bleibt für die Täter ohne Sühnefolgen.[1] Gandin und seine Offiziere hatten die von ihnen eroberte griechische Insel Kephallonia im Juli 1943 gegen deutsche Truppen verteidigt, nachdem Italien aus dem Bündnis mit Deutschland ausgeschert war. Der Abbruch des Bündnisses ("Achse") war vom deutschen Generalstab mit dem Massakerbefehl beantwortet worden."
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#deutscherimperialismus #griechenland #wehrmacht
•NEUER BEITRAG04.10.2006, 22:49 Uhr
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klemens | |
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Davon hat man ja sonst gar nix gehört.
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