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•NEUES THEMA13.06.2024, 18:58 Uhr
EDIT: FPeregrin
13.06.2024, 19:05 Uhr
13.06.2024, 19:05 Uhr
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FPeregrin | |
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• Der Bundesadler ...
... und die Bundesdienstflagge sind Hoheitszeichen des imp. Staates BRD und eigentlich in der Verwendung limitiert für Einrichtungen dieses Staates. (Wer sich in seiner Freizeit mit Heraldik und/oder Vexiologie beschäftigt hat, weiß das schon lange.) Die Verwendung von Flaggen mit Bundeswappen oder Bundesdienstflagge (mit nicht identischem, aber gleich blasoniertem Wappenschild) ist also für Hinz & Kunz ordnungswidrig. Wikipedia: "Die unbefugte Benutzung von Wappen und Dienstflaggen des Bundes kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden (§ 124 OWiG). Dadurch soll verhindert werden, dass diese Symbole durch eine missbräuchliche Verwendung entwertet werden. Darüber hinaus soll das Ansehen des Staates geschützt werden. Die Benutzung ist allerdings nicht unbefugt, wenn die zuständige Behörde sie erlaubt hat, oder wenn sie als sozialadäquat anzusehen ist. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn ausgeschlossen ist, dass durch die Benutzung der Anschein einer amtlichen Verwendung entsteht. Das Zeigen einer Dienstflagge durch Fans bei einer Sportveranstaltung ist also keine unbefugte Verwendung nach dieser Vorschrift."
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Wie Blicke in x-beliebige Schrebergartenkolonien zeigten, war die Auslegung, was "sozialadäquat" ist, bislang immer sehr großzügig; der reaktionäre Pfahlbürger hatte nie juristische Probleme, hier seinen nationalen Säften freien Fluß zu lassen.
Wird dies gerade anders? Ich zitiere mal aus einem Artikel aus der HNA von heute: "Wie das Bundesinnenministerium zusammenfasst, dürfen nicht alle Deutschlandfahnen von Privatpersonen genutzt werden. Während die schlichte Ausführung in den entsprechenden drei Farben in der Regel unproblematisch ist, dürfen Flaggen mit abgebildetem Bundesadler nicht einfach so geschwenkt werden. Konkret handelt es sich dabei nach Gesetz um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstraße von bis zu 1000 Euro geahndet wird. / Das Gleiche gilt für Fahnen mit Bundesadler, die der Bundesdienstflagge zum Verwechseln ähnlichsehen. Laut Protokoll Inland der Bundesregierung liege dann Verwechslungsgefahr vor, wenn bei einem unbefangenen Dritten unter Anlegung des Drei-Sekunden-Blicks der Eindruck entstehe, dass es sich zum um ein Dienstgebäude des Bundes oder eine amtliche Tätigkeit handle. Als reine Fantasiegebilde erkennbare „Adler“-Flaggen dürfen hingegen legal genutzt werden. / Im Sinne der Allgemeinheit wird bei nationalen Großereignissen – wie zum Beispiel der anstehenden EM in Deutschland – eine Ausnahme gemacht. Damit ist die Nutzung der Bundesdienstflagge oder Bundesflagge mit Adler-Wappen als Ausdruck der nationalen Verbundenheit als „sozialadäquat“ geduldet, heißt es weiter im Protokoll Inland. Aber auch während derartiger besonderer Anlässe ist es untersagt, diese Fahne zu missbrauchen oder zu entwerten.
"
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Das zitierte "Protokoll Inland der Bundesregierung" zum Punkt "Beflaggung" steht hier:
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Das kann jetzt alles singuläre Wichtigtuerei in einem Provinz-Käseblatt sein. Muß es aber nicht ..., denn an sich ist eine Regelung, bestimmte leicht zu handhabende Symbole, wie insbesondere Flaggen, für den Gebrauch von staatlichen Dienststellen zu limitieren, durchaus sinnvoll, auch wenn dies nicht alle Staaten so handhaben (Die DDR z.B. hatte nur militärische Dienstflaggen). Im Falle einer größeren Katastrophe kann es sinnvoll sein, zu wissen, ob eine Gartenlaube nur das Domizil eines Super-Patrioten oder tatsächlich eine staatlich Not-Dienststelle ist. Sollte der Machtapparat des dt. Imp. tatsächlich selbständig auf die Idee kommen, daß diese Erwägung wert ist, die Flaggenfrage ins Bewußtsein zu bringen und vielleicht auch seine Super-Patrioten ordnungsmäßig zu triezen, dann rechnet er mit solchen Katastrophen, ... und das heißt konkret: mit katastrophalen Kriegsfolgen im eigenen Land.
Und deshalb steht das hier jetzt nicht unter "Off Topic", sondern unter "Imperialismus" und "Militarisierung".
#Bundesadler
#Bundesdienstflagge
#Hoheitszeichen
#Militarisierung
#Kriegstuechtigkeit
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Wie Blicke in x-beliebige Schrebergartenkolonien zeigten, war die Auslegung, was "sozialadäquat" ist, bislang immer sehr großzügig; der reaktionäre Pfahlbürger hatte nie juristische Probleme, hier seinen nationalen Säften freien Fluß zu lassen.
Wird dies gerade anders? Ich zitiere mal aus einem Artikel aus der HNA von heute: "Wie das Bundesinnenministerium zusammenfasst, dürfen nicht alle Deutschlandfahnen von Privatpersonen genutzt werden. Während die schlichte Ausführung in den entsprechenden drei Farben in der Regel unproblematisch ist, dürfen Flaggen mit abgebildetem Bundesadler nicht einfach so geschwenkt werden. Konkret handelt es sich dabei nach Gesetz um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldstraße von bis zu 1000 Euro geahndet wird. / Das Gleiche gilt für Fahnen mit Bundesadler, die der Bundesdienstflagge zum Verwechseln ähnlichsehen. Laut Protokoll Inland der Bundesregierung liege dann Verwechslungsgefahr vor, wenn bei einem unbefangenen Dritten unter Anlegung des Drei-Sekunden-Blicks der Eindruck entstehe, dass es sich zum um ein Dienstgebäude des Bundes oder eine amtliche Tätigkeit handle. Als reine Fantasiegebilde erkennbare „Adler“-Flaggen dürfen hingegen legal genutzt werden. / Im Sinne der Allgemeinheit wird bei nationalen Großereignissen – wie zum Beispiel der anstehenden EM in Deutschland – eine Ausnahme gemacht. Damit ist die Nutzung der Bundesdienstflagge oder Bundesflagge mit Adler-Wappen als Ausdruck der nationalen Verbundenheit als „sozialadäquat“ geduldet, heißt es weiter im Protokoll Inland. Aber auch während derartiger besonderer Anlässe ist es untersagt, diese Fahne zu missbrauchen oder zu entwerten.
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Das zitierte "Protokoll Inland der Bundesregierung" zum Punkt "Beflaggung" steht hier:
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Das kann jetzt alles singuläre Wichtigtuerei in einem Provinz-Käseblatt sein. Muß es aber nicht ..., denn an sich ist eine Regelung, bestimmte leicht zu handhabende Symbole, wie insbesondere Flaggen, für den Gebrauch von staatlichen Dienststellen zu limitieren, durchaus sinnvoll, auch wenn dies nicht alle Staaten so handhaben (Die DDR z.B. hatte nur militärische Dienstflaggen). Im Falle einer größeren Katastrophe kann es sinnvoll sein, zu wissen, ob eine Gartenlaube nur das Domizil eines Super-Patrioten oder tatsächlich eine staatlich Not-Dienststelle ist. Sollte der Machtapparat des dt. Imp. tatsächlich selbständig auf die Idee kommen, daß diese Erwägung wert ist, die Flaggenfrage ins Bewußtsein zu bringen und vielleicht auch seine Super-Patrioten ordnungsmäßig zu triezen, dann rechnet er mit solchen Katastrophen, ... und das heißt konkret: mit katastrophalen Kriegsfolgen im eigenen Land.
Und deshalb steht das hier jetzt nicht unter "Off Topic", sondern unter "Imperialismus" und "Militarisierung".
#Bundesadler
#Bundesdienstflagge
#Hoheitszeichen
#Militarisierung
#Kriegstuechtigkeit
•NEUER BEITRAG16.06.2024, 11:22 Uhr
EDIT: arktika
16.06.2024, 11:24 Uhr
16.06.2024, 11:24 Uhr
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arktika | |
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Das ist auf jeden Fall sinnvoll HIER untergebracht! Vielleicht ist das ganze ja nur ampelige Übergründlichkeit, was aber im Gegensatz zu ihrem sonstigen "Hau-Ruck-Gehabe" stehen würde. Schaut man sich aber ihr "Endlich-in-den-Krieg-gegen-den-Russen-u.-Opas-Niederlage-ra-
echen" - Tun und Treiben an, so ist diese Deutung gar nicht abwegig. In einer schmucken deutschen Kleinstadt erkennt man das Rathaus sofort, ist i. d. R. auch ausgeschildert, aber in einem Trümmerhaufen ... - wo soll man da hin. Da könnte dann schon mal die Essensmarkenausgabe in einem halbzerstörten Keller eines sonst ganz zerstörten Hauses sein ..., so daß das Auffinden solcher Stellen anderer Hinweise bedarf als Straßenschildern, zumal man in einer solchen Situation auch nicht ganz sicher sein kann, daß stets Internet verfügbar ist.
Nebenbei: Bei all den WMs und EMs, die ich mitgekriegt habe, ist dies das ERSTE Mal, daß staatlicherseits so ein Bohé um Fahnen mit oder ohne Butteradler gemacht wird. War früher immer absolut "scheißegal".
echen" - Tun und Treiben an, so ist diese Deutung gar nicht abwegig. In einer schmucken deutschen Kleinstadt erkennt man das Rathaus sofort, ist i. d. R. auch ausgeschildert, aber in einem Trümmerhaufen ... - wo soll man da hin. Da könnte dann schon mal die Essensmarkenausgabe in einem halbzerstörten Keller eines sonst ganz zerstörten Hauses sein ..., so daß das Auffinden solcher Stellen anderer Hinweise bedarf als Straßenschildern, zumal man in einer solchen Situation auch nicht ganz sicher sein kann, daß stets Internet verfügbar ist.
Nebenbei: Bei all den WMs und EMs, die ich mitgekriegt habe, ist dies das ERSTE Mal, daß staatlicherseits so ein Bohé um Fahnen mit oder ohne Butteradler gemacht wird. War früher immer absolut "scheißegal".
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