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•NEUES THEMA15.11.2023, 20:04 Uhr
EDIT: arktika
15.11.2023, 20:10 Uhr
15.11.2023, 20:10 Uhr
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arktika | |
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Der Traum der bekennenden Nazischreihälse mit ihren 'Ausländer raus'-Parolen und der AFDlerInnen mit ihren 'kriminelle Ausländer abschieben'-Forderungen ... - alles kurz zusammengefaßt als 'Deutschland den Deutschen', den "richtigen" wohlgemerkt, nach "Blut" UND Gesinnung, wird immer stärker auch durch die Sozial- u. ÖkofaschistInnen und auch Teile der sog. "Linken", s. aktuell bes. die WagenknechtianerInnen, vorangeschoben.
Wie einst Noske, dann später Schröder/Fischer u. nun Kreaturen wie Scholz, Baerbock und Faeser; man bringe Sozis und drumrum an die Regierung, dann hat man die trefflichsten Büttel, da sie ja meist auch noch in der ArbeiterInnenklasse zumindest teilverankert sind - das ist altes Wissen für die ImperialistInnen. (Den Faschismus in der Hinterhand hat man zwar auch, aber lieber ist doch - da weniger aufsehenerregend -, man kann sie möglichst lange dort halten.)
So sind gerade mal wieder die Grenzkontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz (als Nicht-EU-Land) um 20 Tage verlängert worden. Sind eben noch immer nicht "dicht" genug, diese Grenzen durch z. T. recht unwegsames u. schwer zu überwachendes Gelände. Wie war das doch mal in den Anfängen der EU mit "Reisefreiheit" u. ä.?! Lange her!!
Am 14.11. im 'Online-extra' der jW
Faeser ordnet Grenzkontrollen für weitere 20 Tage an
Berlin. Die stationären Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz werden am Mittwoch um weitere 20 Tage verlängert. Darüber informierte Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) am Dienstag die EU-Kommission. »Unser Bündel an stationären und mobilen grenzpolizeilichen Maßnahmen ist wichtig, um die irreguläre Migration nach Deutschland einzudämmen«, sagte Faeser. Man sei weiterhin mit den Nachbarstaaten und den betroffenen Bundesländern in engem Kontakt, damit alle Maßnahmen auf beiden Seiten der Grenze bestmöglichst zusammenwirkten. (dpa/jW)
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•NEUER BEITRAG15.11.2023, 20:08 Uhr
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Grenzkontrollen EU+.jpg

•NEUER BEITRAG15.11.2023, 23:23 Uhr
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FPeregrin | |
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Das ergibt sich aber einfach aus der Transfromation des Bundesgrenzschutzes (unter Einschluß weiterer wie der Bahnhofspolizei) in eine Bundespolizei in der Ära Kanther. Es gibt eben keinen BGS mehr.
•NEUER BEITRAG18.11.2023, 17:37 Uhr
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arktika | |
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Danke, hatte ich tatsächlich nicht mehr auf der Hauptkonsole!!
•NEUER BEITRAG16.07.2024, 22:00 Uhr
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arktika | |
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Die versucht der dt. Imperialismus auf die altbewährte Weise unter Kontrolle zu halten. Und erfährt dafür - ebenso wie etliche weitere europäische Staaten - Kritik, so auch von Amnesty International.
Diese Gewalt ist natürlich nicht nur gegen PalästinenserInnen + -freundInnen oder "PutinversteherInnen" gerichtet, sondern seit jeher gegen alles, was "undeutsch" ist und umfaßt viele Ebenen.
Dazu ein guter Text von german-foreign-policy am 9. Juli:
„Stigmatisiert, kriminalisiert, angegriffen“
Amnesty International wirft Deutschland und 20 weiteren Staaten Europas zunehmende Repression gegen friedliche Proteste, die Stigmatisierung abweichender Meinungen sowie das Schüren rassistischer Ressentiments gegen Araber vor.
BERLIN (Eigener Bericht) – Amnesty International erhebt in einem aktuellen Bericht schwere Vorwürfe gegen 21 europäische Staaten, darunter nicht zuletzt Deutschland. Die Vorwürfe beziehen sich auf Einschränkungen des Rechts auf Protest; demnach werden in Europa und nicht zuletzt auch in der Bundesrepublik friedliche Demonstranten zunehmend „stigmatisiert, kriminalisiert und angegriffen“. Amnesty hat Fälle schwerer Polizeigewalt dokumentiert – zum Beispiel bei einer Demonstration in Frankfurt am Main –, konstatiert, wer zivilen Ungehorsam leiste, müsse in Deutschland damit rechnen, als „Terrorist“ oder auch als „ausländischer Agent“ diffamiert zu werden – auch von hochrangigen Politikern –, und kritisiert die harte Repression, der ausgesetzt ist, wer gegen den Gaza-Krieg protestiert. Dabei verfestigten staatliche Stellen nicht nur „stigmatisierende und diskriminierende Stereotypen“ über ethnische und religiöse Minderheiten; ihr Vorgehen offenbare auch einen „institutionalisierten Rassismus“, „der auf Araber und auf Muslime zielt“. Der Amnesty-Bericht wird zu einem Zeitpunkt veröffentlicht, zu dem abweichende Meinungen in Deutschland zunehmend ausgegrenzt werden. Kritiker warnen vor einer autoritären Wende.
Exzessive Polizeigewalt
Die Vorwürfe, die Amnesty International speziell gegen Deutschland erhebt, beziehen sich insbesondere auf drei Bereiche. Beim ersten davon geht es um exzessive Polizeigewalt gegen Demonstranten. Als Beispiel führt Amnesty eine Demonstration am 1. Mai 2021 in Frankfurt am Main an, bei der die Polizei zum Beispiel Wasserwerfer, Pfefferspray und Schlagstöcke einsetzte. Dabei wurden zahlreiche Demonstranten verletzt; mehrere von ihnen erlitten Knochenbrüche, zwei sogar einen Schädelbasisbruch. Sanitäter berichteten Amnesty zufolge, die Polizei habe sie „einige Stunden“ lang daran gehindert, die Schwerverletzten zu behandeln.[1] Der Amnesty-Report dokumentiert auch Fälle exzessiver Polizeigewalt gegen Kinder und Fälle, die als Misshandlung oder Folter einzustufen seien, zum Beispiel solche, bei denen Demonstranten, die wehrlos am Boden lägen, geschlagen und getreten worden seien. Es komme auch vor, erklärt Amnesty, dass Demonstrationsbeobachter von der Polizei gehindert würden, das polizeiliche Vorgehen gegen Demonstranten zu dokumentieren: Sie würden dabei ultimativ aufgefordert, den Ort der Proteste zu verlassen.
„Zum Schweigen bringen“
Vorwürfe erhebt Amnesty International des weiteren bezüglich des Vorgehens deutscher Behörden gegen zivilen Ungehorsam. Dies bezieht sich nicht nur, aber explizit auch auf die Repression gegen Klimaaktivisten. Man habe, heißt es bei Amnesty, „ein besorgniserregendes Muster“ identifiziert: Personen, die friedlich protestierten, würden „festgenommen, angeklagt und vor Gericht gestellt“ – dies selbst dann, wenn ihre Taten weder „öffentliches Interesse“ gefährdeten noch ernste Schäden anrichteten. Vier Staaten in Europa, darunter Deutschland, griffen auf Gesetze gegen organisierte Kriminalität sowie gegen Terrororganisationen zurück, um zivilen Ungehorsam zu bestrafen; dabei würden auch gegen Personen, die friedlich protestierten, Haftstrafen verhängt. Das offizielle Vorgehen wecke Sorgen, dass das Stichwort „nationale Sicherheit“ als Waffe instrumentalisiert werde, „um abweichende Meinungen zum Schweigen zu bringen“. In diesem Zusammenhang konstatiert Amnesty, in Deutschland werde, wer gegen Missstände protestiere, immer öfter als „Extremist“, als „Terrorist“, als „Krimineller“ oder auch als „ausländischer Agent“ diffamiert – ein bequemes Mittel, dessen sich heute auch hochrangige Politiker bedienten, um missliebige Ansichten zu diskreditieren.
Präventivhaft
Besonders erwähnt Amnesty dabei den sogenannten Vorbeugegewahrsam, der es erlaubt, Personen auf den bloßen Verdacht hin, sie könnten an missliebigen Protesten teilnehmen, zu inhaftieren; in Bayern etwa ist das für bis zu 30 Tage möglich. Amnesty konstatiert, dies widerspreche gängigen internationalen Menschenrechtsstandards; man habe „mehrfach“ die betreffenden Bundesländer aufgefordert, ihre Gesetze an diese Standards anzupassen, damit aber – ähnlich wie in der Türkei – keinen Erfolg gehabt.
„Institutionalisierter Rassismus“
Gravierend sind die Vorwürfe, die Amnesty International bezüglich der Repression gegen Palästinenser und gegen Proteste gegen den Gaza-Krieg erhebt. Sie betreffen bereits die Zeit vor dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober 2023. Demnach beruhten die präventiven Verbote von Demonstrationen rund um den Nakba-Tag im Frühjahr 2022 sowie im Frühjahr 2023 auf „stigmatisierenden und diskriminierenden Stereotypen“ bezüglich der erwarteten Teilnehmer, die etwa als „aus der arabischen Diaspora“ stammend, „mit palästinensischem Hintergrund“ oder als „von Muslimen beeinflusste Kreise“ beschrieben worden seien und denen man die Eigenschaft zugeschrieben habe, „eine Tendenz zu Gewalttaten“ zu haben. Dies zeige „institutionalisierten Rassismus gegen eine gesamte demografische Gruppe“. Nach dem 7. Oktober wiederum seien öffentliche Veranstaltungen, die Solidarität mit den Palästinensern hätten zeigen sollen, häufig komplett verboten, ansonsten lediglich mit unverhältnismäßigen Auflagen erlaubt worden, konstatiert Amnesty; Protestcamps an Universitäten seien auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage mit Gewalt aufgelöst worden. Das Vorgehen, urteilt die Menschenrechtsorganisation, „verankert rassistische Vorurteile und Stereotypen“ und legt „institutionalisierten Rassismus, der auf Araber und auf Muslime zielt“, offen.
Autoritäre Wende
Der Amnesty-Bericht erscheint zu einem Zeitpunkt, zu dem die Kritik an einer autoritären Wende in Deutschland lauter wird. Im Kern bereits seit dem Beginn des Ukraine-Kriegs, in zugespitzter Form seit dem Hamas-Massaker vom 7. Oktober werden abweichende Meinungen insbesondere zu außenpolitischen Themen in wachsendem Maße ausgegrenzt. Jüngst hat zu Protest geführt, dass im Bundesbildungsministerium Überlegungen angestellt wurden, Hochschullehrer, die die Repression gegen die Palästina-Solidarität kritisieren, mit dem Entzug ihrer Forschungsmittel zu bestrafen (german-foreign-policy.com berichtete [2]). Ein aktueller Gesetzesentwurf, den Bundesinnenministerin Nancy Faeser vorgelegt hat, enthält Bestimmungen, denen zufolge in Deutschland lebende Menschen ohne deutschen Pass ausgewiesen werden können, wenn sie angebliche oder tatsächliche Terrorakte billigen; zur Erfüllung des Tatbestands, der freilich unscharf definiert ist – es gab Zeiten, da galten Kämpfer des ANC als „Terroristen“ –, genügt es demnach bereits, einen inkriminierten Beitrag in den sozialen Medien zu liken.[3]
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#legalillegalscheissegal
•NEUER BEITRAG21.05.2025, 21:22 Uhr
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Dies bleibt natürlich das Mittel der Wahl, der Rest ist nachrangig. So spart das BRD-Regime sich Folgescherereien und -kosten. Und Mecker gibt 's ja so oder so, ist also auch egal. Dann doch lieber gleich das Übel an der Wurzel packen ... Wenn ein paar Nachbarn vielleicht schreien, so what?!
Dazu ein Text auf gfp vom 12. Mai 2025:
Grenzabschottung im Alleingang
Berlin verstößt mit der neuen Abschottung der Grenzen für Asylsuchende mutmaßlich gegen internationales Recht und provoziert neue Konflikte mit mehreren Nachbarstaaten von Polen über die Schweiz bis Luxemburg.
BERLIN/WARSCHAU/LUXEMBURG (Eigener Bericht) – Die neuen Maßnahmen der Bundesregierung zur Abschottung der deutschen Grenzen gegen Asylsuchende sind Kritikern zufolge rechtswidrig und rufen zudem Konflikte mit den Nachbarstaaten hervor. Dass es legal sei, Asylsuchende ganz pauschal an einer Einreise zu hindern, wie Berlin es beschlossen hat, das werde sogar in der EU-Kommission infrage gestellt, wird berichtet. Beobachter gehen von Klagen gegen das deutsche Vorgehen vor und halten eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gegen Berlin für nicht unwahrscheinlich. Die verschärften Grenzkontrollen, die vergangene Woche eingeführt wurden, um potenzielle Asylsuchende aufzuspüren, stoßen im In- und im Ausland auf Protest. So protestiert etwa der Oberbürgermeister von Kehl, die Kontrollen sabotierten die mühevoll aufgebaute Kooperation mit dem französischen Strasbourg. Dass sie ausgerechnet am 8. Mai beschlossen worden seien, zeuge von bedauerlichem Mangel an politischer Sensibilität. Große Verärgerung äußern die Regierungen mehrerer Nachbarstaaten. Er akzeptiere es nicht, wenn „irgendjemand Migrantengruppen nach Polen“ schicken wolle, warnt Ministerpräsident Donald Tusk. Kanzler Friedrich Merz gibt sich kompromisslos.
Das juristische Konstrukt der Bundesregierung
Die Bundesregierung stützt sich, weil dauerhafte Grenzkontrollen im Schengen-Raum nicht mit EU-Recht vereinbar sind, bei ihrem Vorgehen auf Artikel 72 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Dieser gestattet es den EU-Mitgliedstaaten, auf nationale anstelle von EU-Gesetzen zurückzugreifen, wenn dies zur „Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung“ oder zum „Schutz der inneren Sicherheit“ erforderlich ist.[1] Das nationale Gesetz, das die Bundesregierung nun heranzieht, ist Artikel 18 Absatz 2 des deutschen Asylgesetzes (AsylG), in dem es lapidar heißt, „dem Ausländer“ sei „die Einreise zu verweigern, wenn er aus einem sicheren Drittstaat einreist“.[2] Sämtliche Nachbarstaaten der Bundesrepublik werden offiziell als „sichere Drittstaaten“ eingestuft. Berlin geht nun entsprechend dazu über, Asylsuchende grundsätzlich abzuweisen. Ausnahmen sollen nur bei Kindern und Schwangeren gemacht werden; schwammig heißt es, das Vorgehen solle „verhältnismäßig“ sein.[3] Damit bricht Deutschland freilich die Dublin-Verordnung, die zwar die Möglichkeit eröffnet, Asylsuchende in dasjenige Mitgliedsland abzuschieben, über das sie in die EU gelangt sind, die aber zugleich dazu verplichtet, herauszufinden, welches Land dies ist. In Berlin heißt es dazu, die Dublin-Verordnung dürfe man ignorieren, da sie in der Praxis nicht funktioniere.[4]
Berlin spielt auf Zeit
Dass das juristische Konstrukt, mit dem die Bundesregierung ihr Vorgehen legitimiert, rechtlich haltbar sei, wird von nicht wenigen bezweifelt. Über die EU-Kommission heißt es, in ihr werde das Ganze „kritisch gesehen“.[5] Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen habe Bundeskanzler Friedrich Merz bei seinem Besuch am Freitag in Brüssel „den Gefallen“ getan, „die rechtliche Skepsis“, die in der Kommission herrsche, „nicht öffentlich“ zu äußern. Verschwunden ist die Skepsis deshalb freilich nicht. Dass es zu Klagen gegen das Vorgehen kommen wird, gilt als ausgemacht. Dann werde Berlin begründen müssen, wieso es etwa die „innere Sicherheit“ durch die Aufnahme von Asylsuchenden gravierend bedroht sehe, konstatieren Beobachter. Merz habe bislang stets „mit überfüllten Asylbewerberunterkünften, überforderten Schulen und Gewalt“ argumentiert; man müsse abwarten, ob dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) dies als Begründung genüge, vor allem auch mit Blick auf die aktuell „sinkenden Asylzahlen“.[6] Allerdings heißt es auch, es werde „womöglich Jahre“ dauern, „bis es zu Urteilen kommt“. „Bis dahin“, so laute die Hoffnung der Bundesregierung, könne „der Zuzug nach Deutschland deutlich zurückgegangen“ sein.[7] Berlin spielt also – wohl im Bewusstsein der Fragwürdigkeit des eigenen Vorgehens – auf Zeit.
„Nicht viel Fingerspitzengefühl“
Zur Skepsis bezüglich der juristischen Tragfähigkeit kommt schon jetzt massive politische Kritik an den Maßnahmen der Bundesregierung hinzu. Diese kommt zunächst von den direkt betroffenen Kommunen, so etwa aus dem baden-württembergischen Kehl, das äußerst eng mit dem französischen Strasbourg kooperiert. Man sei „immer aufgefordert“ worden, im Namen Europas „gemeinsame Projekte zu machen“, erklärt der parteilose Oberbürgermeister von Kehl, Wolfram Britz; nun habe man also „eine gemeinsame Straßenbahn, gemeinsame Brücken, einen gemeinsamen Kindergarten“.[8] „Straßburger arbeiten in Kehl, Kehler in Straßburg“, wird Britz erläuternd zitiert. Die massiv verstärkten Grenzkontrollen riefen lange Staus im Straßenverkehr zwischen den zwei Städten hervor; auch werde „durch deutsche Kontrollen der Tramverkehr quer durch die Europastadt Straßburg gestört“. „Wir können das Vorgehen nur scharf kritisieren“, äußert Britz weiter: „Wir fühlen uns zurückgeworfen in Zeiten, die wir längst überwunden glaubten.“ Dass die dauerhaften Grenzkontrollen – eine Forderung der extremen Rechten zur Flüchtlingsabwehr – ausgerechnet am 8. Mai eingeführt worden seien, am Jahrestag der Befreiung Europas vom NS-Terror, das zeige „nicht viel Fingerspitzengefühl“ seitens der neuen Bundesregierung unter Kanzler Merz.[9]
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•NEUER BEITRAG21.05.2025, 21:27 Uhr
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„Verstoß gegen geltendes Recht“
Wachsender Unmut wird vor allem auch aus den Nachbarstaaten laut. So hat Luxemburgs Innenminister Léon Gloden bereits in der vergangenen Woche erklärt, er lehne die deutschen Grenzkontrollen mit Blick auf die rund 52.000 Menschen, die täglich aus Deutschland zur Arbeit nach Luxemburg pendeln, ab: „Unnötige Störungen des grenzüberschreitenden Verkehrs müssen vermieden werden“.[10] Protest kommt auch aus der Schweiz. Zwar hätten die neuen Kontrollen dort noch nicht zu größeren Staus geführt, hieß es Ende vergangener Woche; doch habe man ganz grundsätzliche Einwände: „Systematische Zurückweisungen an der Grenze, wie dies Deutschland plant, verstossen aus Sicht der Schweiz gegen geltendes Recht“, teilte Justizminister Beat Jans mit.[11] Von etwaigen „Maßnahmen“ gegen die Berliner Praktiken ist die Rede. Kritik äußert zudem Österreich, dessen Innenministerium am vergangenen Mittwoch bekräftigte: „Wir gehen davon aus, dass sich Deutschland bei allen Maßnahmen, die gesetzt werden, an die europäische Rechtsordnung hält.“[12] „Faktische Maßnahmen der deutschen Behörden, die davon abweichen“, hieß es weiter, „werden nicht akzeptiert.“ Wien zeigte sich allerdings bereit, die weitere Verschärfung von Grenzkontrollen im gemeinsamen Vorgehen auf EU-Ebene voranzutreiben.
„Nicht akzeptabel“
Besonders scharfe Kritik äußerte schon am Mittwochabend Polens Ministerpräsident Donald Tusk, als er Bundeskanzler Merz zum Antrittsbesuch in Warschau empfing. Tusk wies unter anderem auf die inzwischen fast 95.000 Menschen mit Wohnsitz in Polen hin, die täglich zur Erwerbsarbeit nach Deutschland pendeln.[13] Bereits heute seien die langen Wartezeiten an der Grenze im Alltag sehr lästig, stellte er fest; sie müssten kürzer werden: „Da werde ich auch sehr hartnäckig bleiben“.[14] Eine einseitige Abweisung von Asylsuchenden durch die deutschen Grenzbehörden lehne Warschau ab, erklärte Tusk; er lege vielmehr Wert darauf, dass es „weder entsprechende Fakten noch auch nur den Eindruck gibt, dass irgendjemand – darunter auch Deutschland – jetzt Migrantengruppen nach Polen schicken möchte“: „Das würde Polen nicht akzeptieren.“[15]
„Vollumfänglich informiert“
Merz‘ Antwort lässt eine Verhärtung der Konflikte um das neue deutsche Vorgehen an den Grenzen erwarten. Der Kanzler habe kühl auf dem Recht sämtlicher EU-Mitgliedstaaten beharrt, den „Zugang auf ihr Territorium zu regulieren“, wird berichtet. Ein Kompromiss mit den Nachbarstaaten ist also aus seiner Sicht unnötig. Am Freitag stellte Merz in Brüssel klar: „Wir werden auch weiter zurückweisen“.[16] Dies geschehe aber „alles im Einklang mit europäischem Recht“. „Es gibt hier keinen deutschen Alleingang“, behauptete der Kanzler und begründete das damit, „unsere europäischen Nachbarn“ seien über Berlins Vorgehen „vollumfänglich informiert“. Die Auffassung, es sei kein Alleingang, wenn man bedeutende Entscheidungen zwar völlig eigenmächtig fälle, aber die Betroffenen darüber großzügig in Kenntnis setze, wird jenseits der deutschen Grenzen nicht überall geteilt.
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#Grenzendicht
#Grenzabschottung
#Grenzregime
#BRD
„Verstoß gegen geltendes Recht“
Wachsender Unmut wird vor allem auch aus den Nachbarstaaten laut. So hat Luxemburgs Innenminister Léon Gloden bereits in der vergangenen Woche erklärt, er lehne die deutschen Grenzkontrollen mit Blick auf die rund 52.000 Menschen, die täglich aus Deutschland zur Arbeit nach Luxemburg pendeln, ab: „Unnötige Störungen des grenzüberschreitenden Verkehrs müssen vermieden werden“.[10] Protest kommt auch aus der Schweiz. Zwar hätten die neuen Kontrollen dort noch nicht zu größeren Staus geführt, hieß es Ende vergangener Woche; doch habe man ganz grundsätzliche Einwände: „Systematische Zurückweisungen an der Grenze, wie dies Deutschland plant, verstossen aus Sicht der Schweiz gegen geltendes Recht“, teilte Justizminister Beat Jans mit.[11] Von etwaigen „Maßnahmen“ gegen die Berliner Praktiken ist die Rede. Kritik äußert zudem Österreich, dessen Innenministerium am vergangenen Mittwoch bekräftigte: „Wir gehen davon aus, dass sich Deutschland bei allen Maßnahmen, die gesetzt werden, an die europäische Rechtsordnung hält.“[12] „Faktische Maßnahmen der deutschen Behörden, die davon abweichen“, hieß es weiter, „werden nicht akzeptiert.“ Wien zeigte sich allerdings bereit, die weitere Verschärfung von Grenzkontrollen im gemeinsamen Vorgehen auf EU-Ebene voranzutreiben.
„Nicht akzeptabel“
Besonders scharfe Kritik äußerte schon am Mittwochabend Polens Ministerpräsident Donald Tusk, als er Bundeskanzler Merz zum Antrittsbesuch in Warschau empfing. Tusk wies unter anderem auf die inzwischen fast 95.000 Menschen mit Wohnsitz in Polen hin, die täglich zur Erwerbsarbeit nach Deutschland pendeln.[13] Bereits heute seien die langen Wartezeiten an der Grenze im Alltag sehr lästig, stellte er fest; sie müssten kürzer werden: „Da werde ich auch sehr hartnäckig bleiben“.[14] Eine einseitige Abweisung von Asylsuchenden durch die deutschen Grenzbehörden lehne Warschau ab, erklärte Tusk; er lege vielmehr Wert darauf, dass es „weder entsprechende Fakten noch auch nur den Eindruck gibt, dass irgendjemand – darunter auch Deutschland – jetzt Migrantengruppen nach Polen schicken möchte“: „Das würde Polen nicht akzeptieren.“[15]
„Vollumfänglich informiert“
Merz‘ Antwort lässt eine Verhärtung der Konflikte um das neue deutsche Vorgehen an den Grenzen erwarten. Der Kanzler habe kühl auf dem Recht sämtlicher EU-Mitgliedstaaten beharrt, den „Zugang auf ihr Territorium zu regulieren“, wird berichtet. Ein Kompromiss mit den Nachbarstaaten ist also aus seiner Sicht unnötig. Am Freitag stellte Merz in Brüssel klar: „Wir werden auch weiter zurückweisen“.[16] Dies geschehe aber „alles im Einklang mit europäischem Recht“. „Es gibt hier keinen deutschen Alleingang“, behauptete der Kanzler und begründete das damit, „unsere europäischen Nachbarn“ seien über Berlins Vorgehen „vollumfänglich informiert“. Die Auffassung, es sei kein Alleingang, wenn man bedeutende Entscheidungen zwar völlig eigenmächtig fälle, aber die Betroffenen darüber großzügig in Kenntnis setze, wird jenseits der deutschen Grenzen nicht überall geteilt.
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