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Solidarität mit den Betroffenen! Den Abbau der sozialen und demokratischen Rechte stoppen!

Die DKP Göttingen protestiert gegen die ungerechtfertigten und gewalttätigen Durchsuchungen im Haus des Roten Zentrums Göttingen [am Morgen des 5. Dezember 2017], dem Lieschen-Vogel-Haus, sowie bei Annette Ramaswami und ihren Mann, den Kreistagsabgeordneten der Piraten. Wir erklären uns solidarisch mit allen Betroffenen!

Wir gehen davon aus, dass die bundesweit durchgeführten Hausdurchsuchungen Teil einer weiteren Runde der Angriffe auf die sozialen und demokratischen Rechte der Bürgerinnen und Bürger sind.

Zu diesen Angriffen gehören die Verschärfungen des Strafgesetzbuches, die Einführung der Schutzhaft im CSU-regierten Bayern, die Einschränkung des Streikrechts und auch die weitere Einschränkung des Asylrechts. Proteste gegen Sozialabbau und Kapitalismus sollen im Keim erstickt werden. Der derzeitige gesellschaftliche Rechtsruck ist eine Verschärfung des Klassenkampfes durch die Herrschenden. Die DKP sieht die arbeitenden Menschen und ihre Organisationen im Bündnis mit anderen Kräften als jene Kraft, die den Rechtsruck und die Angriffe auf Demokratinnen und Demokraten stoppen können.

In Göttingen sind diese Hausdurchsuchungen geradezu absurd, da es in dem einen Fall nicht nur eine antifaschistische Aktivistin und Gegnerin der neofaschistischen Gewalttäter aus dem sog. Freundeskreis betrifft, sondern eine Demokratin, die erleben musste, dass die Göttinger Polizei zuschaute, als sie und ihr Mann vor ihrer Privatwohnung von den Neofaschisten bedroht wurden.

Die Durchsuchungen im Haus des Roten Zentrums, gleich, ob es Büros von Abgeordneten mit parlamentarischer Immunität oder auch Wohnungen sind, lehnen wir strikt ab. Wir fordern die Einstellung der Ermittlungen gegen die Antifaschistinnen und Antifaschisten!


Wir wünschen allen Betroffenen viel Kraft und den Verletzten der polizeilichen gewalttätigen Aktionen Besserung ihrer Gesundheit!

Wir lassen uns - gemeinsam – nicht einschüchtern und werden auch weiterhin öffentlich gegen Justizwillkür kämpfen; nicht nur am kommenden Samstag!

Wir werden die Rote Hilfe bei ihren Bemühungen zur Abwehr von Folgen der rechtswidrigen Angriffe unterstützen.



DKP Göttingen, 5.12.2017

 
Creative Commons CC BY-NC-ND 4.0
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  Kommentar zum Artikel von FPeregrin:
Freitag, 28.12.2018 - 22:26

Zu der o.g. Verfahrenseinstellung gibt es in der jW morgen folgendes Interview: »Angesichts der Bilder nicht nachvollziehbar« Göttingen: Nach Misshandlung eines Ordners werden Ermittlungen gegen beteiligte Polizisten eingestellt. Ein Gespräch mit Katrin Raabe Interview: Markus Bernhardt Katrin Raabe ist Sprecherin der Göttinger Initiative »BürgerInnen beobachten die Polizei und Justiz« buerger-beobachten-polizei.de Am 9. Dezember 2017 gab es einen brutalen Polizeieinsatz während einer Demonstration, die unter dem Motto »Gegen G-20-Repressionen« in Göttingen stattfand. Ein vollends friedlicher Ordner wurde von mehreren Beamten geschlagen und misshandelt. Was genau ist damals geschehen? Der Ordner wurde im Würgegriff hinter eine Polizeikette gezogen und von einem auf ihm knienden Polizisten zu Boden gedrückt. Wenig später wurde er an den Armen über die Straße geschleift. Dabei verlor er mehrfach das Bewusstsein. Trotzdem wurde er ein zweites Mal über den Boden zu einem Polizeibus gezerrt. Etliche Personen, darunter die Mutter des Verletzten, wurden daran gehindert, Erste Hilfe zu leisten. Ein anwesender Arzt wurde nicht zu dem Ordner gelassen. Statt dessen wurde der auf dem Boden eines Polizeiautos ungesichert abtransportiert und zu einer Göttinger Polizeiwache gefahren. Ein Ermittlungsverfahren gegen die am Einsatz beteiligten Beamten ist Ende November eingestellt worden. Das geschah, obwohl Videoaufnahmen von dem Polizeiübergriff veröffentlicht wurden. Wie erklären Sie sich diese Entscheidung? Die Einstellung ist für mich nicht nachvollziehbar. Selbst der Göttinger Polizeipräsident Uwe Lührig erklärte nach Sichtung des Videos, dass »massiv Gewalt angewendet worden« sei. Auf dem Video sieht man, dass der Ordner nach mehreren Schlägen bereits taumelt und dann nach einem gezielten Schlag in sein Gesicht zu Boden geht. In der Begründung der Verfahrenseinstellung heißt es laut Medienberichten, der medizinischen Untersuchung zufolge seien keine Spuren von Gewalteinwirkung erkennbar gewesen. Dies widerspricht völlig dem veröffentlichten Videomaterial. Die Polizei behauptet zudem, die Beamten hätten in »Notwehr« gehandelt – was angesichts der Bilder nicht nachvollziehbar ist. Haben Opfer von Polizeigewalt überhaupt reale Chancen, sich juristisch zur Wehr zu setzen? Leider ist es gängige Praxis, Ermittlungsverfahren gegen Polizisten einzustellen. Problematisch an diesen Untersuchungen ist, dass sie polizeiintern, also von eigenen Kollegen geführt werden. Da es noch keine bundesweite Kennzeichnungspflicht der Einsatzkräfte gibt – oder diese, wo sie besteht, etwa durch Abkleben oder Verdecken der Nummern ausgehebelt wird –, werden Täter in Uniform häufig nicht zur Verantwortung gezogen. Es heißt dann oft, sie hätten nicht ermittelt werden können. Opfer von Polizeigewalt bekommen zudem regelmäßig Gegenanzeigen nach Paragraph 113 StGB, also wegen »Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte«. Dieser Paragraph wurde 2017 zusätzlich verschärft, Verurteilte erwarten hohe Strafen. Da Polizisten eine gewisse Glaubwürdigkeit unterstellt wird, ergibt sich vor Gericht regelmäßig die Situation, dass die Aussagen des Opfers von mehreren Polizisten in Frage gestellt werden können. Angegriffenen wird daher oft davon abgeraten, überhaupt eine Anzeige zu stellen. Was müsste geändert werden, damit Opfer von Polizeigewalt besser geschützt werden? Wir fordern schon lange eine konsequente Kennzeichnung von Beamten und wirksame unabhängige Ermittlungsstellen, die besser funktionieren als zum Beispiel die niedersächsische Beschwerdestelle. Diese ist beim Landesinnenministerium angesiedelt und hatte im konkreten Fall weder den Betroffenen noch Zeugen angehört. Wie in anderen Bundesländern droht auch in Niedersachsen in Kürze die Verabschiedung eines neuen Polizeigesetzes. Welche Auswirkungen könnte dies für Ihre Arbeit haben? Wir gehen davon aus, dass die neue Regelung in vielen Bereichen Auswirkungen haben wird, da die Polizei noch weiterreichende Befugnisse erhalten soll. Es besteht die Gefahr, dass der schwammige Begriff des »Gefährders« auch auf Demonstranten angewendet wird. Erschreckend ist auch die rasant zunehmende Militarisierung der Polizei seit dem Hamburger G-20-Gipfel. Mehrfach wurden mit Sturmgewehren ausgerüstete SEK- und »BFE+«-Einheiten im Kontext von Demonstrationen gesichtet. Die BFE+ wurden vorgeblich für Terrorlagen von der GSG 9, der Spezialeinheit der Bundespolizei, militärisch ausgebildet. Im Oktober wurde ein niedersächsischer Polizeipanzer mit aufmontiertem Maschinengewehr zur Sicherung einer Neonazidemo in Berlin eingesetzt. Das Dokumentieren solcher Einsätze wird in Zukunft noch wichtiger werden. Link ...jetzt anmelden!


  Kommentar zum Artikel von arktika:
Mittwoch, 19.12.2018 - 20:32

... alle Möglichkeiten zur kommunikativen Deeskatation ..., ... keine Hinweise auf Verletzung ..., keine Beschwerdegründe ersichtlich ..., haben die Einsatzkräfte im Rahmen ihres Ermessens ..., weise ich als unbegründet zurück ... Man muß sie wirklich liebhaben. Der zweite Teil der Antwort:


  Kommentar zum Artikel von arktika:
Mittwoch, 19.12.2018 - 20:19

Eine - auch als "offener Brief" versendete - Beschwerde aus der "Zivilgesellschaft" am 19.12.2017 beim Nds. Ministerium für Inneres und Sport gegen die Razzien und das Verhalten der Bullerei auf der Demo wurde nach fast einem Jahr von der Göttinger Polizeidirektion folgendermaßen beantwortet:


  Kommentar zum Artikel von arktika:
Mittwoch, 19.12.2018 - 19:29

Eine Beobachterin der Bürgerrechtsorganisation „BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz“ kommentiert dazu: "Die Einstellung des Verfahrens ist für uns nicht nachvollziehbar. Verfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt einzustellen, entspricht leider der gängigen Praxis. Problematisch an diesen Ermittlungen ist, dass sie polizeiintern geführt werden und Polizisten gegen Kollegen ermitteln. Dies zeigt einmal mehr, wie wichtig unsere Forderung nach unabhängigen Ermittlungs­stellen ist. Wir hoffen dennoch, dass die Ermittlungen nach der Beschwerde gegen die Einstellung zeitnah wieder aufgenommen werden.“ (aus einer Rundmail der BürgerInnen ...) Und wer den Bulleneinsatz noch mal nachlesen möchte, hier ist noch mal die Pressemitteilung der BürgerInnen ... vom 13.12.2017: Link ...jetzt anmelden! Das Video von den Prügelbullen - nicht vom Verein selbst aufgenommen - ist dort auch noch mal verlinkt!


  Kommentar zum Artikel von FPeregrin:
Sonntag, 16.12.2018 - 16:24

Cornix cornici numquam oculos effodit: Neues Deutschland: Verfahren gegen Prügel-Polizisten eingestellt Beamte schlugen Ordner bewusstlos – Anwalt legt Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft ein Von Reimar Paul 14.12.2018, 16:44 Uhr Lesedauer: 3 Min. Der massive Angriff Braunschweiger Polizisten vor einem Jahr auf Demonstranten in Göttingen bleibt nach dem Willen der Göttinger Staatsanwaltschaft ohne strafrechtliche Konsequenzen. Die Behörde stellte das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt ein. Der Anwalt des Hauptbetroffenen gab am Freitag bekannt, dass er Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt hat. Rückblick: Am 9. Dezember 2017 protestieren in der Uni-Stadt mehr als 600 Menschen gegen zuvor erfolgte Razzien bei G20- Kritikern. Der damals 27-jährige Marian R., in dessen Elternhaus ebenfalls Handys und Computer beschlagnahmt wurden, ist bei der Demonstration als Ordner im Einsatz. In der Roten Straße, wo mehrere linke Wohngemeinschaften zu Hause sind, kommt es zu einer Konfrontation: Feuerwerkskörper werden gezündet, Polizisten sperren die Straße ab. R., der zuvor an Kooperationsgesprächen mit der Polizei teilgenommen hat, hält sich an der Spitze der Demonstration auf. Auf einem Video ist zu sehen, wie R. von Polizisten mehrere Schläge ins Gesicht bekommt und zu Boden geht. Er wird am Kopf im Würgegriff hinter die Polizeikette gezogen und auf den Boden fallen gelassen. Ein Beamter kniet auf seinem Nacken. R. ringt nach Luft. Seine Hände werden mit Kabelbindern auf dem Rücken fixiert. Polizisten schleifen ihn an den Armen über die Straße und legen ihn vor einem Polizeibus ab. R.s Mutter wird nicht zu dem Verletzten durchgelassen. »Ich war definitiv nicht aufnahmefähig und die meiste Zeit weggetreten«, sagt der Betroffene später. »Ich konnte nur in kurzen Momenten die Augen aufmachen. Auch meine Hausärztin hat gesagt, das war ein bewusstloser Zustand.« Die Polizei hat den Vorfall noch am selben Abend so dargestellt: »In der Roten Straße wurden dann Beamte unvermittelt von einer größeren Gruppe Demonstranten von hinten angerannt und angegriffen. Im Zusammenhang mit diesem Geschehen konnte die Polizei einen der mutmaßlichen Angreifer ergreifen und überwältigen.« Mit dem Video konfrontiert, rudert Göttingens Polizeichef Uwe Lühring etwas zurück. »Das sieht in der ersten Einschätzung ziemlich hart aus«, sagt er. Da sei massiv Gewalt angewendet worden. Allerdings zeige das Video nur einen Ausschnitt der Szene. Der Göttinger Rechtsanwalt Sven Adam, der R. vertritt, zeigt die an der Prügelei beteiligten, namentlich nicht bekannten Beamten der Braunschweiger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) an. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft die Einstellung des Verfahren verfügt. Sie erklärt, dass der Ordner keine bemerkenswerten Schläge mit einem Schlagstock erhalten habe und sich das Handeln der Beamten als Notwehr darstelle. Für Adam lässt das Video »wenig Interpretationsspielraum«. Es zeige insbesondere einen Polizisten, der mit mehreren Tonfa-Schlägen auf die Demonstration, vor allem aber auch auf den Ordner einschlage. Während dieser kaum noch stehe, treffe ihn ein Faustschlag mitten im Gesicht, und er geht zu Boden. »Was hieran Notwehr sein soll erschließt sich mir nicht«, sagte Adam am Freitag. »Das ist brutale und unverhältnismäßige Gewalt.« Ebenfalls straflos soll laut Staatsanwaltschaft das weitere Vorgehen der Polizei gegen R. Bleiben. »Auch diese Maßnahme soll laut Staatsanwaltschaft nicht übertrieben gewesen sein«, so Adam. »Das Video spricht allerdings auch hier für sich.« Die Göttinger Bürgerrechtsorganisation »BürgerInnen beobachten Polizei und Justiz« kritisiert die Einstellung des Verfahrens. Leider entspreche es der gängigen Praxis, Verfahren gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt einzustellen. Problematisch an diesen Ermittlungen sei, dass sie polizeiintern geführt würden und Polizisten gegen Kollegen ermittelten. Dies zeige einmal mehr, wie wichtig die Forderung nach unabhängigen Ermittlungsstellen ist. »Wir hoffen dennoch, dass die Ermittlungen nach der Beschwerde gegen die Einstellung zeitnah wieder aufgenommen werden«, sagte ein Sprecherin der Initiative. Link ...jetzt anmelden! Mir kommt schon wieder dieses ganze "Unrechtsstaat"-Geschwätz in den Sinn. Was ich selber treib' und tu' ...


  Kommentar zum Artikel von FPeregrin:
Montag, 18.12.2017 - 14:25

Und die nächste Strafanzeige gegen die Bullen ist auch raus:

PRESSEMITTEILUNG

Strafanzeigen gegen Polizeibeamte wegen Körperverletzung im Amt nach
Wohnungsdurchsuchungen in Göttingen im Zusammenhang mit G20

Göttingen, den 18.12.2017

Im Zuge der Durchsuchung in einer der Wohnungen über dem Roten Zentrum
am 05.12.2017 war ein unbeteiligter Bewohner von vermummten und schwer
bewaffneten Bereitschaftspolizisten im Bereich des Kopfes und des
Brustkorbs verletzt worden. Während im Flur des Hauses den eingesetzten
Polizeibeamten angeboten wurde, die Wohnungstür aufzuschließen, um das
Aufbrechen der Tür zu verhindern, näherte sich der Bewohner von innen
der Wohnungstür, um diese zu öffnen. Die Tür wurde dennoch aufgebrochen
und der junge Mann von der auffliegenden Tür am Kopf getroffen.
Anschließend wurde der junge Mann derart rabiat auf dem Bauch fixiert,
dass der 27-jährige eine Thoraxprellung erlitt, zeitweise kaum atmen
konnte und mit dem RTW in das Universitätsklinikum gebracht werden
musste. Zu keinem Zeitpunkt hat der hiervon Betroffene nach seinen
Angaben Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet oder sich
anderweitig strafbar gemacht oder sich unkooperativ verhalten.

Der 30-jährige Bruder des Verletzten, der ebenfalls in dem Haus ?
allerdings in einer anderen Wohnung ? wohnt, wollte sich beim
Abtransport nach dem Zustand seines Bruders erkundigen. Er wurde bei dem
Versuch, in die Nähe seines Bruders zu kommen, von vier vermummten
Polizeibeamten ebenfalls derart zu Boden gebracht, dass er sich eine
Prellung und Schürfwunde am Kopf und ein geschwollenes Auge zuzog. Auch
er hat nach seinen Angaben keinerlei Widerstand gegen Beamte geleistet
oder überhaupt körperlich gegen Polizeibeamte gewirkt.

?Es wurde nun auch im Auftrag beider Brüder jeweils eine Strafanzeige
wegen Verdachts der Körperverletzung im Amt bei der Staatsanwaltschaft
Göttingen erstattet, die Namhaftmachung der in der Wohnung bzw. dem Flur
eingesetzten Beamten verlangt und eine Aussage der Verletzten angeboten?
erläutert Rechtsanwalt Sven Adam die ersten juristischen Schritte in der
Sache. ?Die mir gegenüber abgegebenen Schilderungen der Ereignisse haben
jedenfalls mit der offiziellen Schilderung durch die Polizei von
angeblichen Straftaten ausgerechnet der Verletzten nichts zu tun. Ein
rechtsstaatlich geführtes Ermittlungsverfahren unmittelbar durch die
Staatsanwaltschaft wird dann zur Aufklärung beitragen, wenn die an der
Gewalt beteiligten und bislang unbekannten Beamten ebenfalls Rede und
Antwort stehen.? so Adam vorerst abschließend.

Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Sven Adam unter den genannten
Kontaktdaten zur Verfügung.

--
Anwaltskanzlei Sven Adam
Lange Geismarstraße 55
37073 Göttingen

Tel.: (05 51) 4 88 31 69
Fax : (05 51) 4 88 31 79

web: Link ...jetzt anmelden!
eMail: Mail ...jetzt anmelden!



  Kommentar zum Artikel von arktika:
Mittwoch, 13.12.2017 - 22:56

Die Szene, als BFE-Prügelbullen einen Ordner - 'zufällig' der Sohn der Fam. Ramaswami - bewußtlos geprügelt haben und dann erstmal eingesackt haben, ist gefilmt worden und als Video auf youtube zu sehen.

https://www.youtube.com/watch?v=cKQ6-6I1TBU

Wie es ja von seiten der Staatsgewalt gern betrieben wird, wird jetzt laut einer Pressemitteilung der Bullerei iwegen "Verdachts des Landfriedensbruches, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung ermittelt".

Der Göttinger Anwalt Sven Adam hat dazu eine PE veröffentlicht, die auch unter dem Video steht:
PRESSEMITTEILUNG

Juristische Maßnahmen nach polizeilicher Gewaltanwendung bei
Antirepressions-Demonstration in Göttingen am 09.12.2017

Göttingen, den 13.12.2017

Die umstrittene Anwendung erheblicher Gewalt einer Braunschweiger Polizeieinheit bei der Demonstration am 09.12.2017 in Göttingen hat ein juristisches Nachspiel auf verschiedenen Ebenen.

Im Zuge der Demonstration am 09.12.2017 gegen die Durchsuchungen in Göttingen vom 05.12.2017 stoppten Einsatzkräfte der Braunschweiger Beweissicherungs- und Festnahmeeinheit (BFE) den Demonstrationszug in der Roten Straße. Ein sich am Rand der Versammlung befindlicher Ordner wurde im Zuge dieses Einsatzes derart misshandelt, dass er kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Der Ordner hatte im Vorfeld an den Kooperationsgesprächen mit der Versammlungsbehörde und der Polizei
teilgenommen und während der Versammlung immer wieder vermittelnd zwischen den Versammlungsteilnehmerinnen und –teilnehmern und den Einsatzkräften gehandelt.

Ein indes veröffentlichtes Video des Einsatzes zeigt, wie der friedliche 27-jährige Göttinger mehrfach mit Tonfas und Fäusten geschlagen wird und nach einem direkten Kopftreffer zu Boden geht. Das Video zeigt weiter, wie der junge Mann am Boden liegend und um Atem ringend von den Beamten durch ein Knie im Genick fixiert wird und von anderen Beamten derart abgeschirmt wird, dass niemand Hilfe leisten kann. „Das Video spricht für sich. Es wurde nun Strafanzeige wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung im Amt erstattet und eine Klage vor dem Verwaltungsgericht Göttingen gerichtet auf Feststellung der Rechtswidrigkeit dieser enthemmten Gewalt erhoben“ so Rechtsanwalt Sven Adam zu den juristischen Maßnahmen in diesem Zusammenhang.

Gegen den Verletzten wird laut einer Pressemitteilung der Polizei indes wegen Verdachts des Landfriedensbruches, des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und versuchte Körperverletzung ermittelt. „Auf dem Video ist viel zu sehen. Eine Straftat des Verletzten nicht. Aber dafür erhebliche Gewalt von Polizisten gegen den Ordner und diverse Polizeikameras, die das Geschehen filmen. Zu behaupten, der Verletzte sei nicht verletzt worden, wie von der Polizei noch am 09.12.2017 in einer Pressemitteilung verlautbart, ist absurd. Die gut sichtbaren Taten sprechen jedenfalls eine andere Sprache und ich bin schon sehr auf die Erklärungen der Beamten gespannt“ so Adam weiter.

Das benannte Video wurde am heutigen Tag veröffentlicht und ist auch (teilweise verpixelt zum Schutz Unbeteiligter) hier

www.anwaltskanzlei-adam.de/upload/2017-12-09-versammlung_goe_rote_strasse.mp4

abrufbar. Der Staatsanwaltschaft Göttingen wurde das Video unverpixelt auf einer CD ebenso zur Verfügung gestellt wie die Nachweise der Verletzungen des Geschädigten.

Das Videomaterial unterliegt keinem Copyright und kann frei vervielfacht und publiziert werden.

Für Rückfragen steht Rechtsanwalt Sven Adam unter den auf der Homepage Link ...jetzt anmelden! angegebenen Kontaktdaten zu Verfügung
Kategorie
Nachrichten & Politik
Lizenz
Creative Commons-Lizenz mit Quellenangabe (Wiederverwendung erlaubt)


  Kommentar zum Artikel von arktika:
Montag, 11.12.2017 - 15:12

Zu der Bullengewalt auf der überregionalen , n. b. auch angemeldeten und genehmigten, Demo am Sa, 9. Dez. in Göttingen gegen die bundesweiten Razzien und ihrer politischen Einordnung gibt es eine m. E. sehr gute gemeinsame Erklärung von:
Kreissprecher*innenrat DIE LINKE. Göttingen/Osterode
Sprecher*innenkreis und Ratsfraktion der Wähler*innengemeinschaft Göttinger Linke
Ortssprecher*innenrat DIE LINKE. Göttingen
Kommunistische Plattform DIE LINKE. Göttingen/Osterode
Deutsche Kommunistische Partei Göttingen


Polizeigewalt: Ordner anlasslos zusammengeschlagen

Die Linken in Göttingen/Osterode sehen antidemokratische Tendenzen

Am vergangenen Samstag demonstrierten Hunderte in Göttingen gegen die Hausdurchsuchungen vom Dienstag dieser Woche. Diese Hausdurchsuchungen wandten sich gegen die Beteiligung an G20-Protesten und vor allem gegen Personen, die auch in Fernsehsendungen zur Aufklärung über Polizeigewalt vom Sommer am Rondenbarg in Hamburg als Augenzeugen Aussagen gemacht hatten. Bei der angemeldeten und genehmigten Demonstration am vergangenen Sonnabend kam es zu weiterer Polizeigewalt: Ein Sohn der Familie Ramaswamy, der sich als Ordner zur Beruhigung der Situation mit erhobenen Armen zwischen Polizei und Demonstration stellte, wurde nach bisherigen Erkenntnissen durch mehrere Polizistinnen und Polizisten ohne weiteren Anlass niedergeschlagen, so dass er kurz danach bewusstlos auf dem Boden lag. Die Polizei verhinderte sogar, dass herbeigeeilte Sanitäter sich um den jungen Mann kümmern konnten und nahmen ihn daraufhin noch stundenlang in Gewahrsam.

Die Unterzeichnenden stellen zu diesen Entwicklungen fest: „Die Göttinger Zivilgesellschaft wacht offenbar aufgrund der Angriffe gegen die Demokratie auf, die sich in den Vorgängen in Hamburg und durch willkürliche Hausdurchsuchungen in Göttingen zeigen. Viele hundert Personen aus den unterschiedlichsten Organisationen haben an der gestrigen Demonstration teilgenommen. Aber die Polizei hat die Zeichen der Zeit entweder nicht erkannt oder sie geht sogar bewusst den Weg der weiteren Terrorisierung vor allem der Menschen, die durch wirkungsvolle, auch im Fernsehen wahrnehmbare Aufklärung in Erscheinung treten. Viele der von den Hausdurchsuchungen betroffenen Menschen hatten in den vergangenen Monaten ihren Beitrag zu der beginnenden Aufklärung über offenbar schon im Vorfeld von G20 in Hamburg geplante Inszenierungen durch Politik, Medien, Polizei und Justiz beigetragen. Wird die Tendenz von Angriffen auf diese Menschen nicht gestoppt und rückgängig gemacht, so endet sie in Verhältnissen, die mit einem von der herrschenden Klasse gern viel und fehl benutzten Begriff zu bezeichnen sind: ‚Unrechtsstaat'."

Edgar Schu, Ratsherr der Göttinger Linken und Mitglied des Kreissprecher*innenrats der LINKEN. Göttingen/Osterode ergänzt: „Hier wird eine Familie zunehmend, erst im Herbst des vergangenen Jahres durch den sogenannten Freundeskreis Thüringen-Niedersachsen bei Anwesenheit der Polizei direkt an ihrem Wohnsitz, nun auch durch die Polizei selbst, tyrannisiert. Ihr ‚Vergehen': Sie hat sich dazu entschieden, sich unerschrocken, auch namentlich den gefährlichen Entwicklungen in Deutschland entgegen zu stellen: Sie kämpft seit Jahrzehnten gegen soziale Ungerechtigkeit und gegen Agenda 2010, gegen Umweltzerstörung, gegen die zunehmend rassistische Ausländerpolitik und dagegen, dass die herrschende Politik alles dafür tut, damit der Reichtum in immer weniger Händen immer unvorstellbarere Dimensionen annimmt."

Die unterzeichnenden Organisationen fordern abschließend: Damit die Entwicklungen nicht weiter aus dem Ruder laufen, muss dringend eine Kennzeichnungspflicht der Polizei eingeführt werden. Denn so kann in Zukunft Aufklärungsdruck entstehen, ob es sich um Handlungen einzelner Beamter aus eigener Motivation heraus handelt, oder ob man es mit einer Einsatzstrategie durch die Führung der Polizei zu tun hat. Ein Gesetz zur Kennzeichnungspflicht kann jede Landesregierung erlassen.

Kreissprecher*innenrat DIE LINKE. Göttingen/Osterode
Sprecher*innenkreis der Wähler*innengemeinschaft Göttinger Linke
Ortssprecher*innenrat DIE LINKE. Göttingen
Kommunistische Plattform DIE LINKE. Göttingen/Osterode
Deutsche Kommunistische Partei Göttingen

Die Presseerklärung u. a. unter
https://www.die-linke-goettingen.de/nc/kreisverband/aktuell/detail/news/polizeigewalt-ordner-anlasslos-zusammengeschlagen-1/


  Kommentar zum Artikel von FPeregrin:
Samstag, 09.12.2017 - 22:55

Eine vorläufigen Bericht über die heutige Demo zum Thema gibt es auf goest:
http://www.goest.de/polizei.htm#demo9-12


  Kommentar zum Artikel von FPeregrin:
Samstag, 09.12.2017 - 22:48

War aber auch nicht immer so. Ende der 80er etwa, als das Thema 'militante antifaschistische Selbsthilfe' überlebensnotwendig wurde, war das GT ein übles Low-and-Order-Hetzblatt. Nicht zuletzt den in diesem Zusammenhang und dem Tod von Conny Wessmann auch entstandenen demokratisch-antifaschistischen Strukturen verdankt man in Göttingen ein austauschfähiges und kommunikatives links-demokratisches Millieu, das etwa die Isolierung von autonomen Antifas sehr erschwert.* Und irgendwann wirkt die Existenz eines solchen Milieus direkt und indirekt auch auf das lokale Käseblatt zurück.

*Das Negativ-Echo ist für die Bullen in Göttingen schon ganz schön stark, wenn man überlegt, daß es mal gerade um zwei gerazzte Wohnungen geht!


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