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•NEUER BEITRAG31.05.2024, 13:42 Uhr
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FPeregrin | |
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
Ich spiegele mal einen Beitrag aus einem linken Göttinger e-Mail-Nachrichtenverteiler. Das meist muß hier nicht verlängert werden; es ist der übliche Quatsch. Aber folgender Beitrag enthält einen interessanten Hinweis: Es sind dieselben Jura-Profs, die hinsichtlich der Palästina-Manifestationen auf dem Campus "Antisemitismus!" und "Volksverhetzung!" schreien, die auch an einer Verschärfung des Versammlungsrechts stricken. Das ist kein Zufall!
Liebe Liste,
mit dem Betreff „Es geht um Repression, nicht um Diskussion“ hatte ich hier am Montag eine neue Lawine von Beiträgen ausgelöst - oder eine alte verstärkt, egal – in der über den großen Abwesenden nicht geredet wurde, um den es mir aber ging, den staatlichen Repressionsapparat nämlich. Statt dessen ging es wieder um Antisemitismus, als sei der hier auf dieser Liste ein gemeinsamer Bezugspunkt. Das ist er nicht. Ich hatte gewarnt, man solle sich der Berliner Palästinakonferenz im April erinnern, sowie der Rechtsmittel und Rechtsbrüche, mit denen sie verhindert wurde.
Wenn die Innenministerin mit polizeilichen Mitteln diese Konferenz verhinderte, die von jüdischen, marxistischen, atheistischen, laizistischen Organisationen geplant war, aber verkündet, man habe die Islamisten fest im Blick, wird erkennbar, dass der Vorwurf des Antisemitismus zu einem Passepartout für beliebige Repression gemacht worden ist, zu einem beliebig verwendbaren Herrschaftsinstrument, das man gegen jeden Dissens, gegen jeden Widerstand einsetzen kann. Wer – wie ich – die Zeit des Antikommunismus erlebt hat, hat eine Vorstellung davon, wie es dann zugeht. Es geht nicht darum, was Kommunismus ist. Es geht nicht darum, was Antisemitismus ist. Wer sie zu seiner Waffe gegen politische Gegner machen will, der tut es. Auf Neusprech heißt das: to weaponize antisemitism.
In diesem kurzen Austausch von Meinungen nach meiner Email vom Montag haben John Reed und Liv Teichmann schon wieder zwei neue Definitionen von Antisemitismus aus dem Hut gezaubert, zur beliebigen Verwendung gegen beliebige Gegner. „Dass wir uns von antisemitischen mindsets emanzipieren z.b., statt nach schuldigen nach lösungen (zu) suchen“, ist für Liv Teichmann Voraussetzung für eine bessere Welt. Die Völker Südafrikas, Palästinas, des globalen Südens im Allgemeinen, kurz, die Fanonschen Verdammten dieser Erde, folgen also ihrem antisemitischen mindset, wenn sie die Schuldigen für ihre Misere suchen. Findet doch Lösungen! Lautet der Vorwurf der Weißnase an die Colorierten. Für wessen Probleme, Weißnase? Von der Antwort hängt die Lösung ab. Wenn die Antwort der Palästinenser „Decolonize“ heißt, ist man wieder bei ihrem antisemitischen mindset. Quod erat demonstrandum!
John Reed suchte uns ebenfalls heim mit einer weiteren Definition von Antisemitismus zur beliebigen Verwendung gegen beliebige Gegner: „Derealisierung, also das bewusste Nichtwahrnehmenwollen von Vorgängen und Ereignissen bzw. deren wahnhafte Verfremdung.“ Und so weiter in extenso wie man es braucht, um schließlich – wie die drei Göttinger Professoren – Protest auf dem Campus gegen das Schlachthaus Gaza zur Volksverhetzung und damit justiziabel zu machen. Die Verrätselung dessen, was Antisemitismus ist, hat Methode und verfolgt Ziele. Was die IHRA-Definition des Antisemitismus von 2016 für eine Rolle spielt, sollte endlich begriffen werden.
Lasst euch nicht auf immer neue Diskussionen über das ein, was Antisemitismus angeblich ist. Studiert einfach die Jerusalem Declaration Link ...jetzt anmelden! . Da steht alles drin.
Und studiert die aktuelle Ausgabe der Roten Hilfe Link ...jetzt anmelden! Schwerpunktthema: Verschärfung des Versammlungsrechts. Daran arbeiten auch die drei Göttinger Professoren und sind damit ganz auf der Höhe der Zeit. Sie wissen, was von ihnen erwartet wird und das GT berichtet lobend darüber.
Grüße, wie immer solidarisch, von
Willi
Liebe Liste,
mit dem Betreff „Es geht um Repression, nicht um Diskussion“ hatte ich hier am Montag eine neue Lawine von Beiträgen ausgelöst - oder eine alte verstärkt, egal – in der über den großen Abwesenden nicht geredet wurde, um den es mir aber ging, den staatlichen Repressionsapparat nämlich. Statt dessen ging es wieder um Antisemitismus, als sei der hier auf dieser Liste ein gemeinsamer Bezugspunkt. Das ist er nicht. Ich hatte gewarnt, man solle sich der Berliner Palästinakonferenz im April erinnern, sowie der Rechtsmittel und Rechtsbrüche, mit denen sie verhindert wurde.
Wenn die Innenministerin mit polizeilichen Mitteln diese Konferenz verhinderte, die von jüdischen, marxistischen, atheistischen, laizistischen Organisationen geplant war, aber verkündet, man habe die Islamisten fest im Blick, wird erkennbar, dass der Vorwurf des Antisemitismus zu einem Passepartout für beliebige Repression gemacht worden ist, zu einem beliebig verwendbaren Herrschaftsinstrument, das man gegen jeden Dissens, gegen jeden Widerstand einsetzen kann. Wer – wie ich – die Zeit des Antikommunismus erlebt hat, hat eine Vorstellung davon, wie es dann zugeht. Es geht nicht darum, was Kommunismus ist. Es geht nicht darum, was Antisemitismus ist. Wer sie zu seiner Waffe gegen politische Gegner machen will, der tut es. Auf Neusprech heißt das: to weaponize antisemitism.
In diesem kurzen Austausch von Meinungen nach meiner Email vom Montag haben John Reed und Liv Teichmann schon wieder zwei neue Definitionen von Antisemitismus aus dem Hut gezaubert, zur beliebigen Verwendung gegen beliebige Gegner. „Dass wir uns von antisemitischen mindsets emanzipieren z.b., statt nach schuldigen nach lösungen (zu) suchen“, ist für Liv Teichmann Voraussetzung für eine bessere Welt. Die Völker Südafrikas, Palästinas, des globalen Südens im Allgemeinen, kurz, die Fanonschen Verdammten dieser Erde, folgen also ihrem antisemitischen mindset, wenn sie die Schuldigen für ihre Misere suchen. Findet doch Lösungen! Lautet der Vorwurf der Weißnase an die Colorierten. Für wessen Probleme, Weißnase? Von der Antwort hängt die Lösung ab. Wenn die Antwort der Palästinenser „Decolonize“ heißt, ist man wieder bei ihrem antisemitischen mindset. Quod erat demonstrandum!
John Reed suchte uns ebenfalls heim mit einer weiteren Definition von Antisemitismus zur beliebigen Verwendung gegen beliebige Gegner: „Derealisierung, also das bewusste Nichtwahrnehmenwollen von Vorgängen und Ereignissen bzw. deren wahnhafte Verfremdung.“ Und so weiter in extenso wie man es braucht, um schließlich – wie die drei Göttinger Professoren – Protest auf dem Campus gegen das Schlachthaus Gaza zur Volksverhetzung und damit justiziabel zu machen. Die Verrätselung dessen, was Antisemitismus ist, hat Methode und verfolgt Ziele. Was die IHRA-Definition des Antisemitismus von 2016 für eine Rolle spielt, sollte endlich begriffen werden.
Lasst euch nicht auf immer neue Diskussionen über das ein, was Antisemitismus angeblich ist. Studiert einfach die Jerusalem Declaration Link ...jetzt anmelden! . Da steht alles drin.
Und studiert die aktuelle Ausgabe der Roten Hilfe Link ...jetzt anmelden! Schwerpunktthema: Verschärfung des Versammlungsrechts. Daran arbeiten auch die drei Göttinger Professoren und sind damit ganz auf der Höhe der Zeit. Sie wissen, was von ihnen erwartet wird und das GT berichtet lobend darüber.
Grüße, wie immer solidarisch, von
Willi
•NEUER BEITRAG11.06.2024, 13:53 Uhr
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
Generell schön, wenn der BRD-Imperialismus (natürlich nicht nur dieser!) mal wieder eine Klatsche kriegt. Sehr schön, wenn auch noch die BRD-"Staatsraison" selbiges kriegt. Und ganz besonders schön - und notwendig! -, wenn auch der hofschranzige Teil der Juristik im allgemeinen und die Strafverfolgungsbehörden (was 'n Wort) im besonderen mal ihre Grenzen aufgezeigt bekommen... Und das sehr klar und wohlbegründet!
In diesem Falle war Auslöser mal wieder die Parole "From the River to the Sea, Palestine will be free" ... und "Spielverderber" war das LG Mannheim.
Zu dem Slogan, dessen Verfolgung in der BRD und dem aktuellen Prozeß vor dem LG (Landgericht) Mannheim schreibt Max Koller einen sehr spannenden u. informativen Artikel in LTO - Legal Tribune Online [juristische Onlineseite mit Stellenanzeigen bis juristischen Analysen; arkt.] am 7. Juni 2024:
Landgericht zu "From the River to the Sea"
Im Zweifel für die Meinungsfreiheit
Ist der Slogan als Volksverhetzung oder Hamas-Symbol strafbar? Die Verwaltungsgerichte sind sich uneins. Nun entscheidet erstmals eine Strafkammer am Landgericht, verneint eine Strafbarkeit – und übt Kritik am Bundesinnenministerium.
Keine propalästinensische Parole steht so sehr im Fokus strafrechtlicher Debatten und der Strafverfolgung wie "From the River to the Sea, Palestine will be free". Ihre Bedeutung ist umstritten: Soll dazu aufgerufen werden, Israel auszulöschen – mitsamt seinen Bewohnern? Oder kann der Ruf nach "Befreiung" Palästinas auch die Hoffnung auf Gleichberechtigung von Juden, Muslimen und Arabern auf dem gesamten Territorium zwischen Jordan und Mittelmeer ausdrücken – ohne damit etwas über die Mittel zur Erreichung dieses Ziels zu sagen?
Von der Antwort auf diese Frage hängt die Strafbarkeit ab. Da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit die günstigste, nicht fernliegende Deutungsmöglichkeit zugrunde zu legen ist, ging man vor dem 7. Oktober überwiegend von der Straflosigkeit aus. Für eine Volksverhetzung fehlt es zudem regelmäßig am Inlandsbezug der Äußerung. Wer die Parole unmittelbar nach dem mörderischen Terrorangriff der Hamas auf Israel skandierte, musste damit rechnen, wegen Billigung schwerer Straftaten nach § 140 Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt zu werden.
Dafür muss aber eindeutig sein, dass die skandierende Person Bezug auf die Hamas-Gräueltaten nimmt und nicht die Situation der Palästinenser in den besetzten Gebieten oder Israels Kriegsführung in Gaza kritisieren will. Schon wenige Wochen nach dem 7. Oktober wird man das nicht mehr einfach so annehmen können. Gleiches gilt für noch anhängige Ermittlungs- und Strafverfahren über Äußerungen vor dem 7. Oktober. Einen solchen Fall hatte nun erstmals eine Strafkammer beim Landgericht (LG) zu entscheiden. Das Ergebnis lautet: Die Äußerung ist straflos – im Zweifel für die Meinungsfreiheit.
Straflose Deutung möglich
Der Ausgangssachverhalt spielte im Mai 2023: Ein Mann nahm an einer Palästina-solidarischen Demonstration teil und hielt ein Plakat mit der Parole hoch. Die Staatsanwaltschaft beantragte den Erlass eines Strafbefehls wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen (§§ 86 Abs. 2, 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Sie argumentierte, die Parole sei ein Kennzeichen der Hamas, die damals zwar in Deutschland noch nicht verboten war, aber auf der EU-Terrorliste stand.
Das Amtsgericht (AG) Mannheim sah es anders und lehnte den Strafbefehlsantrag im September mangels hinreichenden Tatverdachts ab. Hiergegen wendete sich die Staatsanwaltschaft mit einer sofortigen Beschwerde, hatte damit jedoch keinen Erfolg: Mit Beschluss vom 29. Mai verwarf das LG Mannheim die Beschwerde (Az. 5 Qs 42/23) und kritisierte dabei die Sichtweise des Bundesinnenministeriums (BMI). Darüber berichteten am Donnerstag einer der Verteidiger des Angeschuldigten, Ahmed Abed, und der freie Journalist James Jackson jeweils auf X.
In dem 14-seitigen Beschluss, der LTO vorliegt, setzen sich die Richter umfassend mit der Herkunft und den möglichen Bedeutungen der Parole auseinander und kommen zu dem Schluss, dass eine straflose Interpretation nicht ausgeschlossen werden kann. Bemerkenswert daran ist, dass das LG diese Argumente auch auf die §§ 86, 86a StGB bezieht, in denen es eigentlich nicht auf die Bedeutung eines Slogans ankommt, sondern auf seine Eigenschaft als Symbol und seine Zuordnung zu einer verbotenen Organisation.
Diese Frage hatten einige Oberverwaltungsgerichte (OVG) anders beurteilt. Zuletzt hatte das OVG Bremen klar zwischen den verschiedenen Äußerungsdelikten differenziert. Eine mögliche Strafbarkeit wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), öffentlicher Aufforderung zu (§ 111 StGB) oder Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) scheide aus, weil eine gewaltfreie Interpretation der Parole nicht auszuschließen sei. Anders verhalte es sich aber mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach §§ 86, 86a StGB. "Mit Blick darauf, dass eine Variante der Parole in der Organisationsverfassung der Hamas zu finden ist, erscheint es aus Sicht des Senats […] naheliegend, dass sich die Hamas die Parole zu eigen gemacht hat und der Slogan 'From the river to the sea' als ihr Kennzeichen einzustufen ist", hieß es in dem Beschluss, über den LTO berichtet hatte.
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In diesem Falle war Auslöser mal wieder die Parole "From the River to the Sea, Palestine will be free" ... und "Spielverderber" war das LG Mannheim.
Zu dem Slogan, dessen Verfolgung in der BRD und dem aktuellen Prozeß vor dem LG (Landgericht) Mannheim schreibt Max Koller einen sehr spannenden u. informativen Artikel in LTO - Legal Tribune Online [juristische Onlineseite mit Stellenanzeigen bis juristischen Analysen; arkt.] am 7. Juni 2024:
Landgericht zu "From the River to the Sea"
Im Zweifel für die Meinungsfreiheit
Ist der Slogan als Volksverhetzung oder Hamas-Symbol strafbar? Die Verwaltungsgerichte sind sich uneins. Nun entscheidet erstmals eine Strafkammer am Landgericht, verneint eine Strafbarkeit – und übt Kritik am Bundesinnenministerium.
Keine propalästinensische Parole steht so sehr im Fokus strafrechtlicher Debatten und der Strafverfolgung wie "From the River to the Sea, Palestine will be free". Ihre Bedeutung ist umstritten: Soll dazu aufgerufen werden, Israel auszulöschen – mitsamt seinen Bewohnern? Oder kann der Ruf nach "Befreiung" Palästinas auch die Hoffnung auf Gleichberechtigung von Juden, Muslimen und Arabern auf dem gesamten Territorium zwischen Jordan und Mittelmeer ausdrücken – ohne damit etwas über die Mittel zur Erreichung dieses Ziels zu sagen?
Von der Antwort auf diese Frage hängt die Strafbarkeit ab. Da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Meinungsfreiheit die günstigste, nicht fernliegende Deutungsmöglichkeit zugrunde zu legen ist, ging man vor dem 7. Oktober überwiegend von der Straflosigkeit aus. Für eine Volksverhetzung fehlt es zudem regelmäßig am Inlandsbezug der Äußerung. Wer die Parole unmittelbar nach dem mörderischen Terrorangriff der Hamas auf Israel skandierte, musste damit rechnen, wegen Billigung schwerer Straftaten nach § 140 Strafgesetzbuch (StGB) verfolgt zu werden.
Dafür muss aber eindeutig sein, dass die skandierende Person Bezug auf die Hamas-Gräueltaten nimmt und nicht die Situation der Palästinenser in den besetzten Gebieten oder Israels Kriegsführung in Gaza kritisieren will. Schon wenige Wochen nach dem 7. Oktober wird man das nicht mehr einfach so annehmen können. Gleiches gilt für noch anhängige Ermittlungs- und Strafverfahren über Äußerungen vor dem 7. Oktober. Einen solchen Fall hatte nun erstmals eine Strafkammer beim Landgericht (LG) zu entscheiden. Das Ergebnis lautet: Die Äußerung ist straflos – im Zweifel für die Meinungsfreiheit.
Straflose Deutung möglich
Der Ausgangssachverhalt spielte im Mai 2023: Ein Mann nahm an einer Palästina-solidarischen Demonstration teil und hielt ein Plakat mit der Parole hoch. Die Staatsanwaltschaft beantragte den Erlass eines Strafbefehls wegen Verwendens von Kennzeichen terroristischer Organisationen (§§ 86 Abs. 2, 86a Abs. 1 Nr. 1 StGB). Sie argumentierte, die Parole sei ein Kennzeichen der Hamas, die damals zwar in Deutschland noch nicht verboten war, aber auf der EU-Terrorliste stand.
Das Amtsgericht (AG) Mannheim sah es anders und lehnte den Strafbefehlsantrag im September mangels hinreichenden Tatverdachts ab. Hiergegen wendete sich die Staatsanwaltschaft mit einer sofortigen Beschwerde, hatte damit jedoch keinen Erfolg: Mit Beschluss vom 29. Mai verwarf das LG Mannheim die Beschwerde (Az. 5 Qs 42/23) und kritisierte dabei die Sichtweise des Bundesinnenministeriums (BMI). Darüber berichteten am Donnerstag einer der Verteidiger des Angeschuldigten, Ahmed Abed, und der freie Journalist James Jackson jeweils auf X.
In dem 14-seitigen Beschluss, der LTO vorliegt, setzen sich die Richter umfassend mit der Herkunft und den möglichen Bedeutungen der Parole auseinander und kommen zu dem Schluss, dass eine straflose Interpretation nicht ausgeschlossen werden kann. Bemerkenswert daran ist, dass das LG diese Argumente auch auf die §§ 86, 86a StGB bezieht, in denen es eigentlich nicht auf die Bedeutung eines Slogans ankommt, sondern auf seine Eigenschaft als Symbol und seine Zuordnung zu einer verbotenen Organisation.
Diese Frage hatten einige Oberverwaltungsgerichte (OVG) anders beurteilt. Zuletzt hatte das OVG Bremen klar zwischen den verschiedenen Äußerungsdelikten differenziert. Eine mögliche Strafbarkeit wegen Volksverhetzung (§ 130 StGB), öffentlicher Aufforderung zu (§ 111 StGB) oder Billigung von Straftaten (§ 140 StGB) scheide aus, weil eine gewaltfreie Interpretation der Parole nicht auszuschließen sei. Anders verhalte es sich aber mit dem Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen nach §§ 86, 86a StGB. "Mit Blick darauf, dass eine Variante der Parole in der Organisationsverfassung der Hamas zu finden ist, erscheint es aus Sicht des Senats […] naheliegend, dass sich die Hamas die Parole zu eigen gemacht hat und der Slogan 'From the river to the sea' als ihr Kennzeichen einzustufen ist", hieß es in dem Beschluss, über den LTO berichtet hatte.
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•NEUER BEITRAG11.06.2024, 14:09 Uhr
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Kritik an BMI: Hamas-Verbotsverfügung teilweise nichtig?
Die Sichtweise des Bremer wie zuvor anderer OVG war maßgeblich von einem Papier des Bundesinnenministeriums (BMI) beeinflusst. Dieses hatte am 2. November ein Betätigungsverbot gegen die Hamas verfügt. In der Verfügung werden auch Kennzeichen der Hamas mitverboten, darunter ganz am Ende auch "die Parole 'Vom Fluss bis zum Meer' (auf Deutsch oder anderen Sprachen)". Auch das Bundesjustizministerium konstatierte Mitte Mai ohne Begründung auf X – wohl im Zusammenhang mit den Protesten an deutschen Unis –, "'From the river to the sea' ist ein Hamas-Slogan", und wies auf die Strafbarkeit nach §§ 86, 86a StGB hin.
Während die Staatsanwaltschaft Karlsruhe schon im September auf diesem Standpunkt gestanden hat, veränderte die BMI-Verfügung die Praxis vieler Behörden: Waren sie vorher gar nicht auf die Idee gekommen, wegen §§ 86, 86a StGB einzuschreiten, konnten die Versammlungsbehörden die Parole nun unter Hinweis auf die mögliche Strafbarkeit auf Versammlungen verbieten. Bundesweit gaben einige Generalstaatsanwaltschaften bekannt, die Verwendung der Parole konsequent zu verfolgen – obwohl die Zuordnung des Slogans zur Hamas durch das BMI gerichtlich voll überprüfbar ist. [s. dazu auch den Artikel ""From the River to the Sea" plötzlich strafbar?" - ebenfalls von Max Koller - vom 15.11.2023, ebenfalls auf LTO, unter Link ...jetzt anmelden! ; arkt.]
Auch das LG Mannheim stellte unmissverständlich klar, an die Einschätzung des BMI nicht gebunden zu sein: Die verbotene Organisation müsse sich ein Kennzeichen selbst zu eigen machen; eine "Zuschreibung durch Außenstehende" genüge nicht. Die Strafkammer verwies zudem darauf, dass "erhebliche Zweifel erhoben worden sind, ob das Verbot mit Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar ist und nicht auch gegen die staatliche Neutralitätspflicht und das Diskriminierungsverbot verstößt". Dabei nahm das Gericht Bezug auf eine – vom hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigte [s. dazu auch den Redaktions-Text ""From the River to the Sea" nicht per se strafbar" vom 22.03.2024 auf ebendieser Seite Link ...jetzt anmelden! ;arkt.] - Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main. Dieses hatte die Hamas-Verbotsverfügung in Bezug auf das Parolenverbot wegen der zu pauschalen Einschränkung der Meinungsfreiheit für teilnichtig gehalten.
LG: Hamas-Charta nicht deckungsgleich mit Protest-Slogan
Die Kammer des LG setzte sich auch mit dem Argument auseinander, dass die Hamas 2017 eine Variante des Slogans in ihre Charta aufgenommen hat. Dabei machte sie sich zunächst die Mühe, die Charta auf Arabisch zu lesen und die Passage im Kontext zu betrachten. Dabei kommen die Richter zu dem Schluss, dass die Hamas den in der BMI-Verfügung genannten Teil "vom Fluss [Jordan] bis zum Meer [Mittelmeer]" nur als Gebietsbeschreibung meint. Das genüge nicht für eine Parole, bei der es sich um einen "motivierenden Leitspruch" handeln müsse.
Im Hinblick auf den zweiten Teil, den man als Gewaltaufruf lesen könnte, betonen die Richter, dass die heute auf Versammlungen übliche Verwendung gerade nicht wortgleich mit der Hamas-Formulierung ist: Statt "Palestine will be free" fordert die Hamas-Charta "the full and complete liberation of Palestine". Das mag zwar inhaltsgleich sein, genügt nach der Auffassung der Mannheimer Richter aber nicht, um ein und dieselbe Parole zu bilden.
Wohl nicht umsonst hatte das BMI in seine Verfügung nur die Gebietsbeschreibung ("vom Fluss bis ans Meer") aufgenommen, nicht aber die Formulierung, die die – inhaltlich kritische – Forderung einer "Befreiung" enthält. Denn dies wird immer wieder unterschiedlich formuliert. So ist auch der Ausspruch "from the River to the Sea, we demand Equality" gängig. Auch dieser wird etwa in Berlin strafrechtlich verfolgt – obwohl er semantisch unproblematisch ist.
Hier entblößt das LG Mannheim die lückenhafte Begründung des BMI: Die Gebietsbeschreibung stimmt überein, enthält aber für sich keinen Slogan, der eine Einstufung als Kennzeichen rechtfertigt. Und was den aufrufenden Teil angeht, so ist die Divergenz zwischen den Formulierungen zu stark, um Protestierende, die eine "Befreiung" Palästinas auf dem Gebiet zwischen Jordan und Mittelmeer fordern, eindeutig mit der Hamas in Verbindung zu bringen.
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Kritik an BMI: Hamas-Verbotsverfügung teilweise nichtig?
Die Sichtweise des Bremer wie zuvor anderer OVG war maßgeblich von einem Papier des Bundesinnenministeriums (BMI) beeinflusst. Dieses hatte am 2. November ein Betätigungsverbot gegen die Hamas verfügt. In der Verfügung werden auch Kennzeichen der Hamas mitverboten, darunter ganz am Ende auch "die Parole 'Vom Fluss bis zum Meer' (auf Deutsch oder anderen Sprachen)". Auch das Bundesjustizministerium konstatierte Mitte Mai ohne Begründung auf X – wohl im Zusammenhang mit den Protesten an deutschen Unis –, "'From the river to the sea' ist ein Hamas-Slogan", und wies auf die Strafbarkeit nach §§ 86, 86a StGB hin.
Während die Staatsanwaltschaft Karlsruhe schon im September auf diesem Standpunkt gestanden hat, veränderte die BMI-Verfügung die Praxis vieler Behörden: Waren sie vorher gar nicht auf die Idee gekommen, wegen §§ 86, 86a StGB einzuschreiten, konnten die Versammlungsbehörden die Parole nun unter Hinweis auf die mögliche Strafbarkeit auf Versammlungen verbieten. Bundesweit gaben einige Generalstaatsanwaltschaften bekannt, die Verwendung der Parole konsequent zu verfolgen – obwohl die Zuordnung des Slogans zur Hamas durch das BMI gerichtlich voll überprüfbar ist. [s. dazu auch den Artikel ""From the River to the Sea" plötzlich strafbar?" - ebenfalls von Max Koller - vom 15.11.2023, ebenfalls auf LTO, unter Link ...jetzt anmelden! ; arkt.]
Auch das LG Mannheim stellte unmissverständlich klar, an die Einschätzung des BMI nicht gebunden zu sein: Die verbotene Organisation müsse sich ein Kennzeichen selbst zu eigen machen; eine "Zuschreibung durch Außenstehende" genüge nicht. Die Strafkammer verwies zudem darauf, dass "erhebliche Zweifel erhoben worden sind, ob das Verbot mit Art. 5 Abs. 1 Grundgesetz vereinbar ist und nicht auch gegen die staatliche Neutralitätspflicht und das Diskriminierungsverbot verstößt". Dabei nahm das Gericht Bezug auf eine – vom hessischen Verwaltungsgerichtshof bestätigte [s. dazu auch den Redaktions-Text ""From the River to the Sea" nicht per se strafbar" vom 22.03.2024 auf ebendieser Seite Link ...jetzt anmelden! ;arkt.] - Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt/Main. Dieses hatte die Hamas-Verbotsverfügung in Bezug auf das Parolenverbot wegen der zu pauschalen Einschränkung der Meinungsfreiheit für teilnichtig gehalten.
LG: Hamas-Charta nicht deckungsgleich mit Protest-Slogan
Die Kammer des LG setzte sich auch mit dem Argument auseinander, dass die Hamas 2017 eine Variante des Slogans in ihre Charta aufgenommen hat. Dabei machte sie sich zunächst die Mühe, die Charta auf Arabisch zu lesen und die Passage im Kontext zu betrachten. Dabei kommen die Richter zu dem Schluss, dass die Hamas den in der BMI-Verfügung genannten Teil "vom Fluss [Jordan] bis zum Meer [Mittelmeer]" nur als Gebietsbeschreibung meint. Das genüge nicht für eine Parole, bei der es sich um einen "motivierenden Leitspruch" handeln müsse.
Im Hinblick auf den zweiten Teil, den man als Gewaltaufruf lesen könnte, betonen die Richter, dass die heute auf Versammlungen übliche Verwendung gerade nicht wortgleich mit der Hamas-Formulierung ist: Statt "Palestine will be free" fordert die Hamas-Charta "the full and complete liberation of Palestine". Das mag zwar inhaltsgleich sein, genügt nach der Auffassung der Mannheimer Richter aber nicht, um ein und dieselbe Parole zu bilden.
Wohl nicht umsonst hatte das BMI in seine Verfügung nur die Gebietsbeschreibung ("vom Fluss bis ans Meer") aufgenommen, nicht aber die Formulierung, die die – inhaltlich kritische – Forderung einer "Befreiung" enthält. Denn dies wird immer wieder unterschiedlich formuliert. So ist auch der Ausspruch "from the River to the Sea, we demand Equality" gängig. Auch dieser wird etwa in Berlin strafrechtlich verfolgt – obwohl er semantisch unproblematisch ist.
Hier entblößt das LG Mannheim die lückenhafte Begründung des BMI: Die Gebietsbeschreibung stimmt überein, enthält aber für sich keinen Slogan, der eine Einstufung als Kennzeichen rechtfertigt. Und was den aufrufenden Teil angeht, so ist die Divergenz zwischen den Formulierungen zu stark, um Protestierende, die eine "Befreiung" Palästinas auf dem Gebiet zwischen Jordan und Mittelmeer fordern, eindeutig mit der Hamas in Verbindung zu bringen.
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•NEUER BEITRAG11.06.2024, 14:19 Uhr
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Auch im Parolen-Strafrecht ist die Meinungsfreiheit zu beachten
Unterstützend zog das LG ein weiteres Argument heran, um die Strafbarkeit zu verneinen: eine in § 86 Abs. 4 StGB geregelte Ausnahme. Demnach ist das Verwenden eines Kennzeichens nicht strafbar, "wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient".
Erfasst diese Ausnahme auch den Fall, dass Palästina-solidarische Demonstranten eine sprachlich ambivalente Forderung nach einer "Befreiung Palästinas zwischen Jordan und Mittelmeer" skandieren?
Nach Auffassung des LG Mannheim schon, das in dem Beschluss auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster verwies. Das OVG Bremen hatte dies jedoch kürzlich anders gesehen. Eine "sozialadäquate" Verwendung komme nur in Betracht, wenn die Meinungsäußerung im Einzelfall "erkennbar keinen Zusammenhang zum Organisationsbereich der betroffenen [verbotenen] Vereinigung oder deren Wirken aufweisen". Da sowohl die Hamas als auch die Protestierenden auf deutschen Straßen über das Territorium Israel-Palästina sprechen, bejahte das OVG hier einen solchen Zusammenhang. Dass die Parole auch friedlich interpretiert werden kann – wie das OVG selbst feststellt –, sei im Rahmen der §§ 86, 86a StGB unerheblich.
Das LG Mannheim betonte demgegenüber, das Grundrecht der Meinungsfreiheit spiele auch hier "eine bedeutende Rolle". Hieraus folge, dass Meinungsäußerungen, die nicht zur Gewalt aufrufen oder diese verherrlichen, sondern einen Diskursbeitrag leisten, im Zweifel zu schützen sind. Insofern berücksichtigte das Gericht die Umstände des Einzelfalls: Eine Glorifizierung des 7. Oktober kam hier aus Gründen der Chronologie nicht in Betracht. Relevant sei auch der Anlass der Versammlung im Mai: das Jubiläum der sog. Nakba, (arabisch für "Katastrophe"). Der Begriff beschreibt, dass zwischen 1947 und 1949, nach einzelnen gewaltsamen Vertreibungen v.a. durch zionistische Milizen, schätzungsweise 700.000 bis 750.000 Araber sich gezwungen sahen, aus ihren Häusern im Gebiet des heutigen Staates Israel zu fliehen.
Behörden können das Urteil nicht ignorieren
Was diesen Prüfungspunkt angeht, lässt der Beschluss also Raum für eine andere Bewertung im Einzelfall. Auf einer Demo, auf der die Hamas in anderer Weise glorifiziert wird, scheidet eine Interpretation als "sozialadäquat" aus. Allerdings kommt es dann auch nicht zwingend auf die §§ 86, 86a StGB an, denn dann käme auch eine Billigung von Straftaten nach § 140 StGB in Betracht. Eine pauschale Kriminalisierung der Parole hält das LG Mannheim aber für nicht haltbar.
Was folgt nun daraus? Im vorliegenden Verfahren ist klar: Der Mann wird nicht auf der Anklagebank Platz nehmen, die Entscheidung des LG ist unanfechtbar. Derzeit ist beim LG nach LTO-Informationen noch mindestens eine weitere Beschwerde zu der Parole anhängig. Auch hier liegt der Ausgangssachverhalt schon im Mai 2023. Diese Beschwerde wird das LG auch verwerfen und den Beschluss des AG Mannheim (v. 17.05.2024, Az. 22 Cs 550 Js 30025/23) aufrechterhalten, mit dem der Erlass eines Strafbefehls abgelehnt wurde.
Andere Gerichte in Deutschland sind an die Ausführungen des LG nicht gebunden. Vor allem bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung Fälle mit engem zeitlichem oder inhaltlichem Bezug zum 7. Oktober bewerten wird. Bis bundesweit so etwas wie Rechtssicherheit herrscht, wird es wohl noch Monate dauern. Spannend ist, wie die Verwaltungsbehörden und -gerichte auf diese ausführlich begründete Entscheidung der Strafkammer eines Landgerichts reagieren. Sie werden sie nicht ignorieren können.
Link ...jetzt anmelden!
#Palaestina
#Palestine
#FromtheRiver
#FromtheRivertotheSea
#LGMannheim
#Strafrecht
#Verwaltungsrecht
#Meinungsfreiheit
Auch im Parolen-Strafrecht ist die Meinungsfreiheit zu beachten
Unterstützend zog das LG ein weiteres Argument heran, um die Strafbarkeit zu verneinen: eine in § 86 Abs. 4 StGB geregelte Ausnahme. Demnach ist das Verwenden eines Kennzeichens nicht strafbar, "wenn die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst oder der Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient".
Erfasst diese Ausnahme auch den Fall, dass Palästina-solidarische Demonstranten eine sprachlich ambivalente Forderung nach einer "Befreiung Palästinas zwischen Jordan und Mittelmeer" skandieren?
Nach Auffassung des LG Mannheim schon, das in dem Beschluss auf eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster verwies. Das OVG Bremen hatte dies jedoch kürzlich anders gesehen. Eine "sozialadäquate" Verwendung komme nur in Betracht, wenn die Meinungsäußerung im Einzelfall "erkennbar keinen Zusammenhang zum Organisationsbereich der betroffenen [verbotenen] Vereinigung oder deren Wirken aufweisen". Da sowohl die Hamas als auch die Protestierenden auf deutschen Straßen über das Territorium Israel-Palästina sprechen, bejahte das OVG hier einen solchen Zusammenhang. Dass die Parole auch friedlich interpretiert werden kann – wie das OVG selbst feststellt –, sei im Rahmen der §§ 86, 86a StGB unerheblich.
Das LG Mannheim betonte demgegenüber, das Grundrecht der Meinungsfreiheit spiele auch hier "eine bedeutende Rolle". Hieraus folge, dass Meinungsäußerungen, die nicht zur Gewalt aufrufen oder diese verherrlichen, sondern einen Diskursbeitrag leisten, im Zweifel zu schützen sind. Insofern berücksichtigte das Gericht die Umstände des Einzelfalls: Eine Glorifizierung des 7. Oktober kam hier aus Gründen der Chronologie nicht in Betracht. Relevant sei auch der Anlass der Versammlung im Mai: das Jubiläum der sog. Nakba, (arabisch für "Katastrophe"). Der Begriff beschreibt, dass zwischen 1947 und 1949, nach einzelnen gewaltsamen Vertreibungen v.a. durch zionistische Milizen, schätzungsweise 700.000 bis 750.000 Araber sich gezwungen sahen, aus ihren Häusern im Gebiet des heutigen Staates Israel zu fliehen.
Behörden können das Urteil nicht ignorieren
Was diesen Prüfungspunkt angeht, lässt der Beschluss also Raum für eine andere Bewertung im Einzelfall. Auf einer Demo, auf der die Hamas in anderer Weise glorifiziert wird, scheidet eine Interpretation als "sozialadäquat" aus. Allerdings kommt es dann auch nicht zwingend auf die §§ 86, 86a StGB an, denn dann käme auch eine Billigung von Straftaten nach § 140 StGB in Betracht. Eine pauschale Kriminalisierung der Parole hält das LG Mannheim aber für nicht haltbar.
Was folgt nun daraus? Im vorliegenden Verfahren ist klar: Der Mann wird nicht auf der Anklagebank Platz nehmen, die Entscheidung des LG ist unanfechtbar. Derzeit ist beim LG nach LTO-Informationen noch mindestens eine weitere Beschwerde zu der Parole anhängig. Auch hier liegt der Ausgangssachverhalt schon im Mai 2023. Diese Beschwerde wird das LG auch verwerfen und den Beschluss des AG Mannheim (v. 17.05.2024, Az. 22 Cs 550 Js 30025/23) aufrechterhalten, mit dem der Erlass eines Strafbefehls abgelehnt wurde.
Andere Gerichte in Deutschland sind an die Ausführungen des LG nicht gebunden. Vor allem bleibt abzuwarten, wie die Rechtsprechung Fälle mit engem zeitlichem oder inhaltlichem Bezug zum 7. Oktober bewerten wird. Bis bundesweit so etwas wie Rechtssicherheit herrscht, wird es wohl noch Monate dauern. Spannend ist, wie die Verwaltungsbehörden und -gerichte auf diese ausführlich begründete Entscheidung der Strafkammer eines Landgerichts reagieren. Sie werden sie nicht ignorieren können.
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#Palaestina
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•NEUER BEITRAG11.06.2024, 14:51 Uhr
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Wie schon anfangs angedeutet: Meiner Meinung nach ein sehr wichtiger, da umfassend analysierender Text, den jedeR nicht nur überfliegen, sondern gründlich LESEN sollte - oder aber in der Debatte um den Slogan "From the River ..." besser das Maul halten sollte.
Ein wenig verniedlichend finde ich die Passage, die Nakba betreffend, [...] dass zwischen 1947 und 1949, nach einzelnen gewaltsamen Vertreibungen v.a. durch zionistische Milizen, schätzungsweise 700.000 bis 750.000 Araber sich gezwungen sahen, aus ihren Häusern im Gebiet des heutigen Staates Israel zu fliehen. - "einzelne gewaltsame Vertreibungen", das ist doch eine recht übertriebene Verharmlosung der damaligen Massaker an einigen Dorfbevölkerungen ...
Das Augenmerk sollte man auch auf folgenden Satz im Teilabschnitt LG: Hamas-Charta nicht deckungsgleich mit Protest-Slogan legen: So ist auch der Ausspruch "from the River to the Sea, we demand Equality" gängig. Auch dieser wird etwa in Berlin strafrechtlich verfolgt – obwohl er semantisch unproblematisch ist. Bezeichnend für die Vorgehensweise von Behörden u. Bullerei in der Bundeshauptstadt, wenn schon eine Forderung nach "Gleichheit"/"Gleichstellung" aller Menschen/Bevölkerungsgruppen schon als antisemitisch u. terrorismusunterstützend gesehen wird. Mit irgendwelchen Menschenrechten schützen wollen - oder "Brunnen bauen" o. ä. - hat diese Verfolgungswut nun wirklich nicht das geringste zu tun, und auch kaum mit "Terrorismusbekämpfung" ...
Aber es paßt zu illegalem Auflösen mißliebiger Kongresse, dem Reinhauen (besonders gern?) in - auch friedliche - Demos ...
Der Text schließt mit den Worten
[...] Bis bundesweit so etwas wie Rechtssicherheit herrscht, wird es wohl noch Monate dauern. Spannend ist, wie die Verwaltungsbehörden und -gerichte auf diese ausführlich begründete Entscheidung der Strafkammer eines Landgerichts reagieren. Sie werden sie nicht ignorieren können.
Möge dem so sein ...Oder ob die Willkürlichkeit dieses Regimes dann schon so weit fortgeschritten sein wird, daß ein "Nicht-ignorieren-Können" mittlerweile obsolet ist. Gewissermaßen ein Traum aus vergangenen Zeiten ...
Ein wenig verniedlichend finde ich die Passage, die Nakba betreffend, [...] dass zwischen 1947 und 1949, nach einzelnen gewaltsamen Vertreibungen v.a. durch zionistische Milizen, schätzungsweise 700.000 bis 750.000 Araber sich gezwungen sahen, aus ihren Häusern im Gebiet des heutigen Staates Israel zu fliehen. - "einzelne gewaltsame Vertreibungen", das ist doch eine recht übertriebene Verharmlosung der damaligen Massaker an einigen Dorfbevölkerungen ...
Das Augenmerk sollte man auch auf folgenden Satz im Teilabschnitt LG: Hamas-Charta nicht deckungsgleich mit Protest-Slogan legen: So ist auch der Ausspruch "from the River to the Sea, we demand Equality" gängig. Auch dieser wird etwa in Berlin strafrechtlich verfolgt – obwohl er semantisch unproblematisch ist. Bezeichnend für die Vorgehensweise von Behörden u. Bullerei in der Bundeshauptstadt, wenn schon eine Forderung nach "Gleichheit"/"Gleichstellung" aller Menschen/Bevölkerungsgruppen schon als antisemitisch u. terrorismusunterstützend gesehen wird. Mit irgendwelchen Menschenrechten schützen wollen - oder "Brunnen bauen" o. ä. - hat diese Verfolgungswut nun wirklich nicht das geringste zu tun, und auch kaum mit "Terrorismusbekämpfung" ...
Aber es paßt zu illegalem Auflösen mißliebiger Kongresse, dem Reinhauen (besonders gern?) in - auch friedliche - Demos ...
Der Text schließt mit den Worten
[...] Bis bundesweit so etwas wie Rechtssicherheit herrscht, wird es wohl noch Monate dauern. Spannend ist, wie die Verwaltungsbehörden und -gerichte auf diese ausführlich begründete Entscheidung der Strafkammer eines Landgerichts reagieren. Sie werden sie nicht ignorieren können.
Möge dem so sein ...Oder ob die Willkürlichkeit dieses Regimes dann schon so weit fortgeschritten sein wird, daß ein "Nicht-ignorieren-Können" mittlerweile obsolet ist. Gewissermaßen ein Traum aus vergangenen Zeiten ...
•NEUER BEITRAG17.06.2024, 14:41 Uhr
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
Eine vorgestern in Göttingen gehaltene Rede:
Seit 75 Jahren wird ein Krieg um Palästina geführt. Egal, ob man ihn als Bürgerkrieg zweier Gruppen oder als Krieg zweier Staaten ansieht, des 1948 ausgerufenen Staates Israel und des 1988 ausgerufenen Staates Palästina, es war immer ein asymmetrischer Krieg, den die eine Seite unter Einsatz von künstlicher Intelligenz gegen eine unbewaffnete und verarmte Zivilbevölkerung führt. Die augenblicklichen Opferzahlen lauten 37.200 Tote in Gaza, tausende von politischen Gefangenen in Israel selbst, 544 Tote und dutzende entvölkerte Dörfer in der Westbank als Ergebnis des israelischen Staatsterrors und des Terrors der Siedlerbanden.
Der rassistische Charakter dieses Missverhältnisses äußerte sich in der vergangenen Woche bei einer Aktion zur Befreiung von vier Geiseln, wofür über 270 palästinensische Zivilisten sterben mussten,
Dieser 75 Jahre währende Krieg hat eine Nebenwirkung, die die Zionisten nicht in Betracht gezogen haben. Die zentrifugalen Kräfte dieses Krieges haben hunderttausende Palästinenser über die ganze Welt verstreut. In Deutschland leben über 200.000 Palästinenser. Wir erleben eine Solidaritätsbewegung von Melbourne über Kapstadt, London bis San Fran, die mit der Vietnam-Solidarität der 60er und 70er Jahre verglichen wurde. Sie wird getragen von den palästinensischen Gemeinden, aber auch von antizionistischen Juden, vor allem in den USA und Südafrika, die händeringend beteuern: Not in our name!
An oberster Stelle stehen weltweit die studentischen Proteste. Sie vereinen palästinensische, jüdische und viele andere Studierende aller Nationen. Gegen alle Versuche, ihre Proteste zu unterbinden oder gar zu verbieten, wie es in Berlin geschah, finden sie Verbündete. 1.400 Lehrende wandten sich gegen den Berliner Senat und dessen Demonstrationsverbot.
In Göttingen ist es anders. Auch auf dem Campus der Universität Gö gibt es studentischen Protest gegen den Völkermord in Gaza, und zwar auf dem Platz der Göttinger Sieben. Viele von euch werden gar nicht wissen, wie der Platz heißt und noch weniger werden wissen, wer diese Göttinger 7 waren. Im Jahr 1837 forderten 7 Professoren der Universität Gö den König in Hannover auf, sich doch bitte an die Verfassung zu halten, die dieser eigenmächtig außer Kraft gesetzt hatte. Daraufhin wurden sie entlassen, drei von ihnen wurden des Landes verwiesen. Damals war die Bourgeoisie revolutionär, die Revolution von 1847 stand noch bevor.
Man muss das wissen, um richtig würdigen zu können, was dieser Tage in Göttingen geschieht. Hier stellten sich nicht Hunderte von Lehrenden hinter das Recht der Studierenden auf freie Versammlung und Meinungsäußerung auf dem Platz und in der Tradition der Göttinger 7. Hier schrieben Universitätsprofessoren einen Brief an die Oberbürgermeisterin der Stadt Göttingen, mit der Forderung, diese und ähnliche Veranstaltungen zu verbieten. Sie schrieben, dies im Namen vieler Kolleginnen und Kollegen zu tun und zitierten den Präsidenten der Universität, der auf Nachfrage mitgeteilt habe, er hätte die Veranstaltung ja gern untersagt, habe auf dem Campus aber nicht das Hausrecht.
Den Professoren ist der Entzug von der Verfassung gewährter Rechte nicht genug. Sie gehen weiter. Sie wollen die Kriminalisierung der Proteste, indem sie diese zur Volksverhetzung erklären. Am 20. Okt. 2022 verabschiedete der Bundestag eine Ergänzung des § 130 des Strafgesetzbuches, mit der die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung gewisser Verbrechen des Völkerstrafrechts unter Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren gestellt wurde. Im Brief der Professoren wird deutlich, dass sie die Proteste unter diesen Straftatbestand des §130 rücken wollen.
Man muss sich klar machen, wie tief diese Universität gesunken ist. Wenn von ihrer Reputation als Hort bürgerlicher Freiheiten von 1837 noch etwas geblieben war, so haben die professoralen Unterzeichner dieses offenen Briefes an die Oberbürgermeisterin diesen letzten Rest getilgt. Das begann nicht gestern und beschränkt sich nicht auf die Universität. Im Jahr 2016 verhinderte die Universitätsleitung die Ausstellung über die Nakba in ihren Räumlichkeiten. Im Jahr 2019 verhinderte sie die Verleihung des Göttinger Friedenspreises an die Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden. Die Stadt Göttingen verweigerte den traditionellen Empfang im Ratssaal und die Sparkasse verweigerte ihr Sponsoring. Noch am 6. Mai verhinderte die Universitätsleitung eine Veranstaltung im Stadtlabor am Wilhelmsplatz.
Natürlich werden die Göttinger Professoren nicht zur Strafanzeige gegen die Students for Palestine schreiten. Sie werden sich nicht in die Verlegenheit bringen, beweisen zu müssen, diese Gruppe billige, leugne oder verharmlose Verbrechen des Völkerstrafrechts. Was sie wollen ist die Dämonisierung und Stigmatisierung einer Gruppe und die Delegitimierung ihres Anliegens. Sie stellen sie als Bedrohung ihrer selbst und jüdischer Angehöriger der Universität dar. Seit Monaten herrsche in Stadt und Universität ein Klima der Angst und Einschüchterung, schreiben sie. Zu ihrer Methode gehört die Viktimisierung ihrer selbst. Tatsächlich ist kein einziger Zwischenfall bekannt, außer einem Angriff auf uns hier, den wir zur Anzeige gebracht haben wegen Körperverletzung. Bekannt wurden auch verbale Angriffe auf die Students for Palestine bei deren Aktionen. Der bedrohlichste Zwischenfall ereignete sich, als ein Mann mit aufgeklapptem Messer die Gruppe bei ihrer Aktion umkreiste.
Inzwischen wurde bekannt, dass die Bildungsministerin Stark-Watzinger versucht hat, kritischen Wissenschaftlern die Fördermittel zu streichen. Dabei hat sie die 1.400 Unterzeichner des Protestes gegen das Demonstrationsverbot an Berliner Universitäten im Visier. Sie unterstellte den Unterzeichnern, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen, und setzte sich an die Spitze einer Hetzkampagne der Bild-Zeitung gegen die Wissenschaftler. Nun stellt sich heraus, dass Stark-Watzinger in ihrem Ministerium prüfen ließ, ob man ihnen bereits zugesagte Fördermittel wieder entziehen könnte.
Die Stadt Berlin geht inzwischen voran und stellt Kulturschaffende unter Generalverdacht - und unter die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Wer sich noch an die Berufsverbote erinnert, weiß auch, was eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist. Damit wurden zigtausende von Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten wollten, der Beobachtung durch den VS unterworfen. Das droht in Berlin nicht nur Kulturschaffenden, die Fördermittel des Senats beantragen, es soll ausgedehnt werden auf soziale Projekte und Träger der Jugend- und Sozialarbeit, die auf Fördermittel angewiesen sind. Der Verfassungsschutz wird in jedem Fall befragt, ob jemand Israels Existenzberechtigung infrage stellt.
Und auch hier geht man weiter und sucht nach Wegen, nicht nur zu kontrollieren, sondern zu bestrafen. Felix Klein, der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, arbeitet an einer Ergänzung des StGB, an der Schaffung eines Verbrechens, das da heißt: Aufruf zur Vernichtung anderer Staaten. Man kann sicher sein, dass damit nicht die Außenministerin Annalena Bärbock gemeint ist, die da sagte: Wir müssen Russland ruinieren. Gemeint ist vielmehr, wer ein Ende des Apartheidregimes fordert, wer gleiches Recht für alle zwischen dem Fluss und dem Meer fordert, gemeint ist, wer ein Ende des siedlerkolonialen Projektes fordert, wer auf dem Rückkehrrecht der Palästinenser besteht, denn angeblich zielt alles das in Wirklichkeit nur auf die Vernichtung Israels ab. Wenn der Antisemitismusbeauftragte keine Antisemiten findet, dann macht er welche.
Es gab im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg eine Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen. Es soll eine weitere Kriminalisierung abweichender Meinungen im Zusammenhang mit Palästina geben. Das Denken in Deutschland erhält Leitplanken. Sind sie einmal da, kann man den Korridor des Erlaubten verengen. Schon heute ist Völkermord Selbstverteidigung. Unsere Solidarität ist Hass. Unsere Meinungsäußerung ist Terrorpropaganda. Das Orwellsche Wahrheitsministerium nimmt Fahrt auf.
Darum geht die Solidarität mit der palästinensischen Sache einher mit der Verteidigung der Grundrechte in diesem Land. Darum ist die Verteidigung der Grundrechte in diesem Land nötig, um die Solidarität mit Palästina ausüben zu können.
It’s a prophecy: Palestine will be free!
And we – not they – we shall overcome!
Seit 75 Jahren wird ein Krieg um Palästina geführt. Egal, ob man ihn als Bürgerkrieg zweier Gruppen oder als Krieg zweier Staaten ansieht, des 1948 ausgerufenen Staates Israel und des 1988 ausgerufenen Staates Palästina, es war immer ein asymmetrischer Krieg, den die eine Seite unter Einsatz von künstlicher Intelligenz gegen eine unbewaffnete und verarmte Zivilbevölkerung führt. Die augenblicklichen Opferzahlen lauten 37.200 Tote in Gaza, tausende von politischen Gefangenen in Israel selbst, 544 Tote und dutzende entvölkerte Dörfer in der Westbank als Ergebnis des israelischen Staatsterrors und des Terrors der Siedlerbanden.
Der rassistische Charakter dieses Missverhältnisses äußerte sich in der vergangenen Woche bei einer Aktion zur Befreiung von vier Geiseln, wofür über 270 palästinensische Zivilisten sterben mussten,
Dieser 75 Jahre währende Krieg hat eine Nebenwirkung, die die Zionisten nicht in Betracht gezogen haben. Die zentrifugalen Kräfte dieses Krieges haben hunderttausende Palästinenser über die ganze Welt verstreut. In Deutschland leben über 200.000 Palästinenser. Wir erleben eine Solidaritätsbewegung von Melbourne über Kapstadt, London bis San Fran, die mit der Vietnam-Solidarität der 60er und 70er Jahre verglichen wurde. Sie wird getragen von den palästinensischen Gemeinden, aber auch von antizionistischen Juden, vor allem in den USA und Südafrika, die händeringend beteuern: Not in our name!
An oberster Stelle stehen weltweit die studentischen Proteste. Sie vereinen palästinensische, jüdische und viele andere Studierende aller Nationen. Gegen alle Versuche, ihre Proteste zu unterbinden oder gar zu verbieten, wie es in Berlin geschah, finden sie Verbündete. 1.400 Lehrende wandten sich gegen den Berliner Senat und dessen Demonstrationsverbot.
In Göttingen ist es anders. Auch auf dem Campus der Universität Gö gibt es studentischen Protest gegen den Völkermord in Gaza, und zwar auf dem Platz der Göttinger Sieben. Viele von euch werden gar nicht wissen, wie der Platz heißt und noch weniger werden wissen, wer diese Göttinger 7 waren. Im Jahr 1837 forderten 7 Professoren der Universität Gö den König in Hannover auf, sich doch bitte an die Verfassung zu halten, die dieser eigenmächtig außer Kraft gesetzt hatte. Daraufhin wurden sie entlassen, drei von ihnen wurden des Landes verwiesen. Damals war die Bourgeoisie revolutionär, die Revolution von 1847 stand noch bevor.
Man muss das wissen, um richtig würdigen zu können, was dieser Tage in Göttingen geschieht. Hier stellten sich nicht Hunderte von Lehrenden hinter das Recht der Studierenden auf freie Versammlung und Meinungsäußerung auf dem Platz und in der Tradition der Göttinger 7. Hier schrieben Universitätsprofessoren einen Brief an die Oberbürgermeisterin der Stadt Göttingen, mit der Forderung, diese und ähnliche Veranstaltungen zu verbieten. Sie schrieben, dies im Namen vieler Kolleginnen und Kollegen zu tun und zitierten den Präsidenten der Universität, der auf Nachfrage mitgeteilt habe, er hätte die Veranstaltung ja gern untersagt, habe auf dem Campus aber nicht das Hausrecht.
Den Professoren ist der Entzug von der Verfassung gewährter Rechte nicht genug. Sie gehen weiter. Sie wollen die Kriminalisierung der Proteste, indem sie diese zur Volksverhetzung erklären. Am 20. Okt. 2022 verabschiedete der Bundestag eine Ergänzung des § 130 des Strafgesetzbuches, mit der die Billigung, Leugnung oder Verharmlosung gewisser Verbrechen des Völkerstrafrechts unter Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren gestellt wurde. Im Brief der Professoren wird deutlich, dass sie die Proteste unter diesen Straftatbestand des §130 rücken wollen.
Man muss sich klar machen, wie tief diese Universität gesunken ist. Wenn von ihrer Reputation als Hort bürgerlicher Freiheiten von 1837 noch etwas geblieben war, so haben die professoralen Unterzeichner dieses offenen Briefes an die Oberbürgermeisterin diesen letzten Rest getilgt. Das begann nicht gestern und beschränkt sich nicht auf die Universität. Im Jahr 2016 verhinderte die Universitätsleitung die Ausstellung über die Nakba in ihren Räumlichkeiten. Im Jahr 2019 verhinderte sie die Verleihung des Göttinger Friedenspreises an die Jüdische Stimme für einen gerechten Frieden. Die Stadt Göttingen verweigerte den traditionellen Empfang im Ratssaal und die Sparkasse verweigerte ihr Sponsoring. Noch am 6. Mai verhinderte die Universitätsleitung eine Veranstaltung im Stadtlabor am Wilhelmsplatz.
Natürlich werden die Göttinger Professoren nicht zur Strafanzeige gegen die Students for Palestine schreiten. Sie werden sich nicht in die Verlegenheit bringen, beweisen zu müssen, diese Gruppe billige, leugne oder verharmlose Verbrechen des Völkerstrafrechts. Was sie wollen ist die Dämonisierung und Stigmatisierung einer Gruppe und die Delegitimierung ihres Anliegens. Sie stellen sie als Bedrohung ihrer selbst und jüdischer Angehöriger der Universität dar. Seit Monaten herrsche in Stadt und Universität ein Klima der Angst und Einschüchterung, schreiben sie. Zu ihrer Methode gehört die Viktimisierung ihrer selbst. Tatsächlich ist kein einziger Zwischenfall bekannt, außer einem Angriff auf uns hier, den wir zur Anzeige gebracht haben wegen Körperverletzung. Bekannt wurden auch verbale Angriffe auf die Students for Palestine bei deren Aktionen. Der bedrohlichste Zwischenfall ereignete sich, als ein Mann mit aufgeklapptem Messer die Gruppe bei ihrer Aktion umkreiste.
Inzwischen wurde bekannt, dass die Bildungsministerin Stark-Watzinger versucht hat, kritischen Wissenschaftlern die Fördermittel zu streichen. Dabei hat sie die 1.400 Unterzeichner des Protestes gegen das Demonstrationsverbot an Berliner Universitäten im Visier. Sie unterstellte den Unterzeichnern, nicht auf dem Boden des Grundgesetzes zu stehen, und setzte sich an die Spitze einer Hetzkampagne der Bild-Zeitung gegen die Wissenschaftler. Nun stellt sich heraus, dass Stark-Watzinger in ihrem Ministerium prüfen ließ, ob man ihnen bereits zugesagte Fördermittel wieder entziehen könnte.
Die Stadt Berlin geht inzwischen voran und stellt Kulturschaffende unter Generalverdacht - und unter die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Wer sich noch an die Berufsverbote erinnert, weiß auch, was eine Regelanfrage beim Verfassungsschutz ist. Damit wurden zigtausende von Menschen, die im öffentlichen Dienst arbeiten wollten, der Beobachtung durch den VS unterworfen. Das droht in Berlin nicht nur Kulturschaffenden, die Fördermittel des Senats beantragen, es soll ausgedehnt werden auf soziale Projekte und Träger der Jugend- und Sozialarbeit, die auf Fördermittel angewiesen sind. Der Verfassungsschutz wird in jedem Fall befragt, ob jemand Israels Existenzberechtigung infrage stellt.
Und auch hier geht man weiter und sucht nach Wegen, nicht nur zu kontrollieren, sondern zu bestrafen. Felix Klein, der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, arbeitet an einer Ergänzung des StGB, an der Schaffung eines Verbrechens, das da heißt: Aufruf zur Vernichtung anderer Staaten. Man kann sicher sein, dass damit nicht die Außenministerin Annalena Bärbock gemeint ist, die da sagte: Wir müssen Russland ruinieren. Gemeint ist vielmehr, wer ein Ende des Apartheidregimes fordert, wer gleiches Recht für alle zwischen dem Fluss und dem Meer fordert, gemeint ist, wer ein Ende des siedlerkolonialen Projektes fordert, wer auf dem Rückkehrrecht der Palästinenser besteht, denn angeblich zielt alles das in Wirklichkeit nur auf die Vernichtung Israels ab. Wenn der Antisemitismusbeauftragte keine Antisemiten findet, dann macht er welche.
Es gab im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg eine Verschärfung des Volksverhetzungsparagrafen. Es soll eine weitere Kriminalisierung abweichender Meinungen im Zusammenhang mit Palästina geben. Das Denken in Deutschland erhält Leitplanken. Sind sie einmal da, kann man den Korridor des Erlaubten verengen. Schon heute ist Völkermord Selbstverteidigung. Unsere Solidarität ist Hass. Unsere Meinungsäußerung ist Terrorpropaganda. Das Orwellsche Wahrheitsministerium nimmt Fahrt auf.
Darum geht die Solidarität mit der palästinensischen Sache einher mit der Verteidigung der Grundrechte in diesem Land. Darum ist die Verteidigung der Grundrechte in diesem Land nötig, um die Solidarität mit Palästina ausüben zu können.
It’s a prophecy: Palestine will be free!
And we – not they – we shall overcome!
•NEUER BEITRAG17.06.2024, 17:53 Uhr
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arktika | |
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Gute Rede!
Ganz besonders auch dadurch, daß sie die BRD-Verhältnisse - zunehmende Repression gg jede Form staatskritischer Meinungsäußerung - in bezug setzt.
Und auch noch mal ein kleiner Zahlenvergleich, was die Wertigkeit der verschiedenen Leben betrifft:
"Aktion zur Befreiung von vier Geiseln, wofür über 270 palästinensische Zivilisten sterben mussten"
--> War die Quote bei unseren "Altvorderen" bei deren "Strafaktionen" damals nicht sogar geringer? 1 : 67,5 - das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen ... Das ist schon keine schlechte Quote, wenn man sich die unterschiedliche Bewertung dieser Leben vor Augen führen will. 1 : 10 oder auch 1 : 20 ist in der Tat geradezu laienhaft dagegen.
Ganz besonders auch dadurch, daß sie die BRD-Verhältnisse - zunehmende Repression gg jede Form staatskritischer Meinungsäußerung - in bezug setzt.
Und auch noch mal ein kleiner Zahlenvergleich, was die Wertigkeit der verschiedenen Leben betrifft:
"Aktion zur Befreiung von vier Geiseln, wofür über 270 palästinensische Zivilisten sterben mussten"
--> War die Quote bei unseren "Altvorderen" bei deren "Strafaktionen" damals nicht sogar geringer? 1 : 67,5 - das muß man sich auf der Zunge zergehen lassen ... Das ist schon keine schlechte Quote, wenn man sich die unterschiedliche Bewertung dieser Leben vor Augen führen will. 1 : 10 oder auch 1 : 20 ist in der Tat geradezu laienhaft dagegen.
•NEUER BEITRAG17.06.2024, 18:51 Uhr
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FPeregrin | |
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Naja, es besteht ein Unterschied, der sich nicht wegquantifizieren läßt: Die Vergeltungs-Quoten der Nazi-Wehrmacht in der Sowjetunion und in Griechenland waren vorab gesetzte Soll-Bestimmungen. Die Quote bei der sog. Geiselbefreiung ist die bei einem Einzelereignis "mal eben so passierte", die allerdings nicht möglich wäre, wenn man die zu erwartenden palästinensischen Opfer nicht von vorn herein unter Abfall verbucht hätte. Dergleichen gab es aber in der deutschen Kriegführung im 2. WK ebenfalls nicht gerade selten. Wer mal in Auschwitz war, weiß, was ich meine und welche dazugehörige Mentalität - industriell praktiziert hin oder her: ich sehe nicht, daß der Zionismus in seiner faschistischen Ausprägung hier bereits am Ende seiner praktischen Möglichkeiten wäre ...
•NEUER BEITRAG17.06.2024, 19:02 Uhr
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FPeregrin | |
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Was ich dem Redner allerdings vorwerfe, ist, daß er die Gefahr von tatsächlichem Antisemitismus unterschätzt, nur weil in Göttingen in der Tat nichts dergleichen passiert ist. Das hat aber etwas damit zu tun, daß die gegenwärtige Göttinger Palästina-Solidarität von einem sehr fortschrittlichen Milieu getragen wird. Das ist keine Selbstverständlichkeit und sollte mal hervorgehoben werden, eben weil dieser Umstand von den üblichen Hetzern absichtsvoll unter den Tisch gekehrt wird, um die so billige wie gefährliche Gleichsetzung von Palästina-Solidarität und Antisemitismus in die Welt posaunen zu können. Wir sollten es ihnen (auch in einem jüdischen Interesse!) nicht so leicht machen!
•NEUER BEITRAG17.06.2024, 21:32 Uhr
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FPeregrin | |
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Ich komme zur Einordnung der Handlungsoptionen des dt. Imp. noch mal auf die Autonomiebehörde zurück. In einem auch insgesamt sehr lesenswerten mit Helga Baumgarten in der jW vom letzten Wochenende lauten hierzu Frage und Antwort so:
"In europäischen Medien und Politik hört man immer nur von der Hamas. Welche Rolle spielt die Palästinensische Autonomiebehörde, PA, die die Westbank verwaltet? / Die Rolle der Autonomiebehörde von Mahmud Abbas ist einzig und allein jene einer Kollaborateurin mit der Besatzungsmacht. Im Oslo-Abkommen von 1993 gibt es eine Passage, die besagt: Es ist die Rolle der Palästinensischen Befreiungsorganisation, PLO, Aggressionen gegen Israel zu verhindern. In anderen Worten: Die PLO, aus der die Regierung in Ramallah hervorgegangen ist, spielt die Rolle der Polizei und des Sicherheitsapparats, der macht, was Israel von ihm fordert. / Wenn Netanjahu Informationen über Entwicklungen und Personen aus der Westbank verlangt, dann wird der Sicherheitsapparat der Regierung in Ramallah diese Informationen Israel zur Verfügung stellen. Und das, obwohl es Beschlüsse der PLO-Exekutive dagegen gibt. Aber Abbas und seine Leute spielen das Spiel mit. Die große Mehrheit der Palästinenser in der Westbank und im Gazastreifen will, dass er zurücktritt."
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Die PA ist definitiv keine relevante Spielkarte mehr für dt. Imp., dem diese populare Schwäche ebenfalls nicht entgangen sein wird.
"In europäischen Medien und Politik hört man immer nur von der Hamas. Welche Rolle spielt die Palästinensische Autonomiebehörde, PA, die die Westbank verwaltet? / Die Rolle der Autonomiebehörde von Mahmud Abbas ist einzig und allein jene einer Kollaborateurin mit der Besatzungsmacht. Im Oslo-Abkommen von 1993 gibt es eine Passage, die besagt: Es ist die Rolle der Palästinensischen Befreiungsorganisation, PLO, Aggressionen gegen Israel zu verhindern. In anderen Worten: Die PLO, aus der die Regierung in Ramallah hervorgegangen ist, spielt die Rolle der Polizei und des Sicherheitsapparats, der macht, was Israel von ihm fordert. / Wenn Netanjahu Informationen über Entwicklungen und Personen aus der Westbank verlangt, dann wird der Sicherheitsapparat der Regierung in Ramallah diese Informationen Israel zur Verfügung stellen. Und das, obwohl es Beschlüsse der PLO-Exekutive dagegen gibt. Aber Abbas und seine Leute spielen das Spiel mit. Die große Mehrheit der Palästinenser in der Westbank und im Gazastreifen will, dass er zurücktritt."
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Die PA ist definitiv keine relevante Spielkarte mehr für dt. Imp., dem diese populare Schwäche ebenfalls nicht entgangen sein wird.
•NEUER BEITRAG01.07.2024, 16:04 Uhr
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FPeregrin | |
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"Naja, es besteht ein Unterschied, der sich nicht wegquantifizieren läßt: Die Vergeltungs-Quoten der Nazi-Wehrmacht in der Sowjetunion und in Griechenland waren vorab gesetzte Soll-Bestimmungen. Die Quote bei der sog. Geiselbefreiung ist die bei einem Einzelereignis "mal eben so passierte", die allerdings nicht möglich wäre, wenn man die zu erwartenden palästinensischen Opfer nicht von vorn herein unter Abfall verbucht hätte."
Auch wenn es hier stimmt, muß ich dahingehend einschränken, daß man nicht generalisieren darf: Deutsche Faschisten massakriere nach Quoten, Zionisten tun dies grundsätzlich nicht. Zumindest während der 2. Intifada hat der israelische Generalstabschef Shaul Mofas eine anzustrebende Tages-Quote toter Palästinenser angeordnet: "an jeder Front sollte es tagtäglich wengistens 10 Tote geben." (nach Tamar Amar-Dahl: D. Siegeszug. d. Neozionismus, Wien 2023, S. 80.) So "wenig" wie manchem das scheinen mag; auch dies läßt sich nicht wegquantifizieren: Die IDF töten nach Quote. Ob das ausgerechnet jetzt anders ist? Ich weiß es nicht. Aber ich gestatte mir Zweifel.
Auch wenn es hier stimmt, muß ich dahingehend einschränken, daß man nicht generalisieren darf: Deutsche Faschisten massakriere nach Quoten, Zionisten tun dies grundsätzlich nicht. Zumindest während der 2. Intifada hat der israelische Generalstabschef Shaul Mofas eine anzustrebende Tages-Quote toter Palästinenser angeordnet: "an jeder Front sollte es tagtäglich wengistens 10 Tote geben." (nach Tamar Amar-Dahl: D. Siegeszug. d. Neozionismus, Wien 2023, S. 80.) So "wenig" wie manchem das scheinen mag; auch dies läßt sich nicht wegquantifizieren: Die IDF töten nach Quote. Ob das ausgerechnet jetzt anders ist? Ich weiß es nicht. Aber ich gestatte mir Zweifel.
•NEUER BEITRAG12.07.2024, 15:33 Uhr
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arktika | |
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Dt. Imp. an der inneren Nahost-Front
Aber auch eine andere Spielart des dt. Imperialismus sollte man nicht unterschätzen, eine, die weniger auf administrative Verbote u. Rechtsbeugungen setzt, sondern auf Hetze u. permanentes Gekeife gegen alles, was auch nur palästinasolidarisch sein KÖNNNNTE, bis hin zu körperlichen Bedrohungen, dort, wo sie damit durchkommen. - Wogegen man etwas machen kann und sollte ! -
Hier mal - zur Veranschaulichung - ein Beitrag einer solchen Person aus einem lokalen Info- (und Diskussions)Verteiler:
(wem Beginn oder Ende etwas "abrupt" erscheinen, es ist so dem Original entnommen, nix hinzugefügt oder weggelassen - sie sind einfach so ...)
- am 12. Juli auf schoener-leben (Göttingen) im Nachklapp eines einwöchigen Palästina-Solicamps auf dem Gelände der dortigen Uni -
- Rechtschreibfehler u. ä. im Original -
was die uno-resulotion 194 betrifft: die länder der arabischen liega stimmten dagegen und haben sich stets darum bemüht, dass so gut wie nichts davon umgesetzt werden konnte. statt dessen haben sie israel mit krieg überzogen, ihn verloren und sich fortan wie schlechte verlierer verhalten.
warum du jetzt mit einer dunkelziffer von 180000 handtierst, wo doch die propaganda der hamas selber erst bei 38000 tausend (kombattanten inclusive) angekommen ist, bleibt im dunkeln.
wir können uns nun wieder in details verlieren und das wird wieder nichts klären. daher noch mal etwas grundsätzlicher:
die hamas und ihre verbündeten haben den krieg begonnen und von vornherein so organisiert, dass es auf beiden seiten maximale verluste in den zivilbevölkerungen gibt. es geht ihr um die vernichtung israels. die hamas könnte den krieg jeder zeit beenden und damit das leid auf beiden seiten. sie sieht keinen grund dazu, weil sie im propagandakrieg jeden tag neue siege erringt, mit unterstützung seiner weltweiten freiwilligen und unfreiwilligen hilfstruppen, allen voran der uno, die zu einer internationalen des israelhasses verkommen ist. uno-resulotionen laufen automatisch auf eine verurteilung israels hinaus.
eure landkarte ist zu klein, wenn ihr nur voreingenommen auf gaza schaut. nehmt euch eine zur hand, die vom iran bis marokko reicht. im norden wird israel von der hisbollah, von vernichtungsdrohungen begleitet, mit raketen beschossen. im süden von den huthi. dahinter steht das regime des iran, zu dessen staatsdoktin die vernichtung israels gehört. david ist immer noch der mit dem stern. ihr seht es an der fläche, der bevölkerungszahl und den ökonomischen ressourcen. und auch auf die usa kann sich israel nicht mehr verlassen, weil auch dort die feinde israels sich immer mehr ausbreiten und durchsetzen.
israel ist in eine situation gebracht worden, in der es nicht möglich ist irgendetwas richtig, ohne etwas anderes falsch zu machen. und die weltöffentlichkeit wartet auf den nächsten anlass, israel, das um sein überleben kämpft, erneut zu kritisieren. israel kämpft nicht, um einen genozid zu begehen, sondern um einen zu verhindern, eine neue shoa. die letzte war auch schon eine mit vorankündigung uns so ist es auch jetzt. sie war nicht nur möglich, durch die verbrecherischen worte und taten der nazis, die willigkeit ihrer schergen und kollaborateure, sondern auch ganz wesendlich durch das gleichgültige schweigen und wegsehen der großen mehrheit. sollte es zur nächsten kommen, wird es genauso sein. und die meisten werden dann den überlebenden sagen, sie sein selber schuld. so, wie es hier manche schon nach dem 7. oktober taten.
wer das wissen will, kann das wissen. und wer es weiß, kann damit etwas anderes machen, als das, was wir hier seit dem 7.oktober erlebt haben.
die meisten werden es wohl nicht wissen wollen und die eifrigsten werden wahrscheinlich gleich wieder gegen mich lospesten. nicht schön, aber leichter zu ertragen, als zu diesem fortwährenden irrsinn zu schweigen.
- - - - - - - - - -
Dieser Irrsinn ist für mich recht typisch für das Weltbild der sich selbst so bezeićhnenden (und allgemein auch so bezeichnet werdenden) 'Antideutschen' - die aufgrund ihres "so-typisch-deutsch-Seins", bzw. "noch-deutscher-als-die-'normalen'-Deutschen-Seins" (bes. in ihrer Vernageltheit und absoluten Rechthaberei, kombiniert mit rassistischem Herrenmenschentum und Ignoranz) - vielleicht besser als "Extra-Deutsche" bezeichnet werden sollten.
In Erfüllung ihrer - vielleicht gar nicht mal beabsichtigten? - Staatslinkenfunktion sind sie (obwohl mittlerweile wohl/hoffentlich über ihren Zenit hinaus) immer noch tonangebend in der "Israelsolidarität". ... und gegen so etwas anzuargumentieren, ist zwecklos. Solch "religiös-kruden" Weltbildern ist nicht mit Logik beizukommen. "Ich mach mir die Welt, wie ich sie sehen will ..." - sehr frei nach Pippi Langstrumpf.
Damit erfüllen sie durch ihre permanente Kläfferei perfekt ihre (unwissentliche?) Aufgabe, die Linke zu spalten und die Macht von "Herrchen" zu festigen.
P. S. Mir gefällt am besten die Erkenntnis, die UNO seien eine Hilfstruppe der Hamas.
Hier mal - zur Veranschaulichung - ein Beitrag einer solchen Person aus einem lokalen Info- (und Diskussions)Verteiler:
(wem Beginn oder Ende etwas "abrupt" erscheinen, es ist so dem Original entnommen, nix hinzugefügt oder weggelassen - sie sind einfach so ...)
- am 12. Juli auf schoener-leben (Göttingen) im Nachklapp eines einwöchigen Palästina-Solicamps auf dem Gelände der dortigen Uni -
- Rechtschreibfehler u. ä. im Original -
was die uno-resulotion 194 betrifft: die länder der arabischen liega stimmten dagegen und haben sich stets darum bemüht, dass so gut wie nichts davon umgesetzt werden konnte. statt dessen haben sie israel mit krieg überzogen, ihn verloren und sich fortan wie schlechte verlierer verhalten.
warum du jetzt mit einer dunkelziffer von 180000 handtierst, wo doch die propaganda der hamas selber erst bei 38000 tausend (kombattanten inclusive) angekommen ist, bleibt im dunkeln.
wir können uns nun wieder in details verlieren und das wird wieder nichts klären. daher noch mal etwas grundsätzlicher:
die hamas und ihre verbündeten haben den krieg begonnen und von vornherein so organisiert, dass es auf beiden seiten maximale verluste in den zivilbevölkerungen gibt. es geht ihr um die vernichtung israels. die hamas könnte den krieg jeder zeit beenden und damit das leid auf beiden seiten. sie sieht keinen grund dazu, weil sie im propagandakrieg jeden tag neue siege erringt, mit unterstützung seiner weltweiten freiwilligen und unfreiwilligen hilfstruppen, allen voran der uno, die zu einer internationalen des israelhasses verkommen ist. uno-resulotionen laufen automatisch auf eine verurteilung israels hinaus.
eure landkarte ist zu klein, wenn ihr nur voreingenommen auf gaza schaut. nehmt euch eine zur hand, die vom iran bis marokko reicht. im norden wird israel von der hisbollah, von vernichtungsdrohungen begleitet, mit raketen beschossen. im süden von den huthi. dahinter steht das regime des iran, zu dessen staatsdoktin die vernichtung israels gehört. david ist immer noch der mit dem stern. ihr seht es an der fläche, der bevölkerungszahl und den ökonomischen ressourcen. und auch auf die usa kann sich israel nicht mehr verlassen, weil auch dort die feinde israels sich immer mehr ausbreiten und durchsetzen.
israel ist in eine situation gebracht worden, in der es nicht möglich ist irgendetwas richtig, ohne etwas anderes falsch zu machen. und die weltöffentlichkeit wartet auf den nächsten anlass, israel, das um sein überleben kämpft, erneut zu kritisieren. israel kämpft nicht, um einen genozid zu begehen, sondern um einen zu verhindern, eine neue shoa. die letzte war auch schon eine mit vorankündigung uns so ist es auch jetzt. sie war nicht nur möglich, durch die verbrecherischen worte und taten der nazis, die willigkeit ihrer schergen und kollaborateure, sondern auch ganz wesendlich durch das gleichgültige schweigen und wegsehen der großen mehrheit. sollte es zur nächsten kommen, wird es genauso sein. und die meisten werden dann den überlebenden sagen, sie sein selber schuld. so, wie es hier manche schon nach dem 7. oktober taten.
wer das wissen will, kann das wissen. und wer es weiß, kann damit etwas anderes machen, als das, was wir hier seit dem 7.oktober erlebt haben.
die meisten werden es wohl nicht wissen wollen und die eifrigsten werden wahrscheinlich gleich wieder gegen mich lospesten. nicht schön, aber leichter zu ertragen, als zu diesem fortwährenden irrsinn zu schweigen.
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Dieser Irrsinn ist für mich recht typisch für das Weltbild der sich selbst so bezeićhnenden (und allgemein auch so bezeichnet werdenden) 'Antideutschen' - die aufgrund ihres "so-typisch-deutsch-Seins", bzw. "noch-deutscher-als-die-'normalen'-Deutschen-Seins" (bes. in ihrer Vernageltheit und absoluten Rechthaberei, kombiniert mit rassistischem Herrenmenschentum und Ignoranz) - vielleicht besser als "Extra-Deutsche" bezeichnet werden sollten.
In Erfüllung ihrer - vielleicht gar nicht mal beabsichtigten? - Staatslinkenfunktion sind sie (obwohl mittlerweile wohl/hoffentlich über ihren Zenit hinaus) immer noch tonangebend in der "Israelsolidarität". ... und gegen so etwas anzuargumentieren, ist zwecklos. Solch "religiös-kruden" Weltbildern ist nicht mit Logik beizukommen. "Ich mach mir die Welt, wie ich sie sehen will ..." - sehr frei nach Pippi Langstrumpf.
Damit erfüllen sie durch ihre permanente Kläfferei perfekt ihre (unwissentliche?) Aufgabe, die Linke zu spalten und die Macht von "Herrchen" zu festigen.
P. S. Mir gefällt am besten die Erkenntnis, die UNO seien eine Hilfstruppe der Hamas.
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